Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 117-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Investorenverfahren EU-weit) zur Errichtung/zum Umbau einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin
Es handelt sich um ein Investorenverfahren zur Errichtung/zum Umbau eines Gebäudes (Dienstliegenschaft) auf bietereigenem Grund mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin. In dem Gebäude soll zukünftig die Bundespolizeidirektion Offenburg untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
77652 Offenburg
Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung der Bundespolizeidirektion Offenburg und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die funktionalen Merkmale die an das Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, ist in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben.
Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung:
Lage:
— Stadtbereich 77652 Offenburg,
— Fußläufige Entfernung zum Bahnhof Offenburg,
— Verkehrsanbindung zentral,
— Entfernung ÖPNV max. 200-600 m.
Der Bahnhof Offenburg ist als bedeutender Fernverkehrshalt für polizeiliche Interventionsmaßnahmen im Rheintal vorzusehen. Um polizeiliches Einschreiten auf Anforderung der DB AG bei einem ICE-Halt unter fünf Minuten gewährleisten zu können, ist folglich ein enger Suchradius rund um den Bahnhof Offenburg für eine neue Liegenschaft notwendig. Da die Bundespolizeiinspektion Offenburg kein separates Bundespolizeirevier direkt im Bahnhof vorhält, ist ein Erreichen des Bahnhofs Offenburg von einer Bundespolizeiwache am neuen Inspektionssitz sowohl für Fahrzeug als auch für Fußstreifen innerhalb von fünf Minuten (wie bisher) aus polizeitaktischen Gründen erforderlich.
Raumbedarfsdeckung:
Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere den Anlagen 3, 3a-c und 4 des Mietvertrages (Anhang I) zu entnehmen.
Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes am 1.6.2024 und endet frühestens nach Ablauf von 15 Jahren nach Übergabe („Festlaufzeit“).
Der Mieter erhält ein einseitiges Optionsrecht, das Mietverhältnis um 2 x 5 Jahre zu verlängern. Der Mieter muss spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende bzw. dem Ende einer Verlängerungszeit gegenüber dem Vermieter schriftlich erklärt haben, ob und mit welcher Verlängerungszeit er das Optionsrecht ausübt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und der vom Mieter in Anspruch genommenen Verlängerungszeit oder der Nichtausübung des Optionsrechts beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter und für den Vermieter 12 Monate zum Ablauf eines Kalendervierteljahres. Die Kündigung muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung gilt das Datum der Zustellung.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist 100 % der Mietpreis (Wertungssumme).
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Grundmiete (Spalte „C“) und des jährlichen Zuschlag Sonderbau (Spalte „E“) gemäß der Anlage 2 – Aufschlüsselung des Mietpreispreisangebotes zum Mietvertrag gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen und Mindestanforderuungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter kann alternativ als vorläufigen Nachweis nach § 6b EU Absatz 1 Satz 2 VOB/A die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.
Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. vollständiges und in Textform unterschriebenes bzw. elekrtronisch signiertes (fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur) Teilnahmeschreiben, durch Einzelbieter oder ggf. das Bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft (Ahang 0),
2. Anhang II „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen und Mindestanforderungen“,
3. Bewerberauskunftsbogen (Anhang II) für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
4. Nachweis der Registereintragung und ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
5. ggf. Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung (Anhang III),
6. Verschwiegenheitserklärung (Anlage 5 zum Mietvertrag), ggf. auch von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft,
7. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Grundstückes mit den geforderten Lagemerkmalen,
8. bei noch zu erwerbenden Grundstücken eine Eigenerklärung des Eigentümers über das jeweilige Vorkaufsrecht,
9. Flurkarten, Luftbilder, Lagebeschreibung zum Grundstück,
10. den Nachweis der Bebaubarkeit in Form eines Auszuges aus dem Bebauungsplan oder eine Herleitung der Bebaubarkeit entsprechend § 34 Baugesetzbuch.
In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bewerberauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE):
1. Abgabe Teinahmeantrag als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft:
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens ist mit Teilnahmeantrag einzureichen – Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (§ 6e EU VOB/A):
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (§ 6e EU VOB/A),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bewerberauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, sonstige Schäden 2 Mio. EUR, sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bewerberauskunftsbogen enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften mit Sonderbedarfen vorwiegend zur Nutzung als Bürogebäude und anschließender Vermietung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Die vorgegebenen Deckungssummen in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sind spätestens nach Zuschlagerteilung einzuhalten. Eine Kopie der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung wird auf Verlangen vorgelegt.
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (imVordruck der Vergabeunterlagen – Bewerberauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE),
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen – Bewerberauskunftsbogen – enthalten oder durch EEE).
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebeneLeistungsart:
8. Bennenung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in ähnlicher Größenordnung von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften mit Sonderbedarfen vorwiegend zur Nutzung als Bürogebäude und anschließender Vermietung aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:
Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungsobjekt, u. a.), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (Anzahl/in €/qm), Leistungszeitraum, Leistungsart (Errichtung/ Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften mit Sonderbedarfen vorwiegend zur Nutzung als Bürogebäude und anschließender Vermietung), Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer); (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bewerberauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE).
Mindestanforderung an die Referenzen:
— Mindestens 2 Referenzen: auszufüllende Referenztabelle siehe Anhang II „Bewerberauskunft“.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
— Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck Bewerbergemeinschaftserklärung Anhang III) zu verwenden,
Hinweis: Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Der Teilnahmeantrag wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.
Nach Auswertung der Teilnehmeranträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Außer die folgende Anlage des Mietvertrages, die zum Schutz der Vertraulichkeit erst mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt:
— Anlage 3 Raumbuch.
2. Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) oder per e-mail an [gelöscht] einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 6.7.2021, 12.00 Uhr eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr,
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
3. Übermittlung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist abzugeben. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck „Teilnahmeantrag“ bzw. später im Verfahren der Vordruck „Angebotsschreiben“ muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform anhand des Formblattes „Frage-Antwort“ (liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei) darauf hinzuweisen.
6. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
7. Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anhang VI) wird verwiesen.
8. Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bieters Anwendung.
9. Diese Vergabeunterlagen sind vom Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
10. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.