Leistungen der statischen und statischkonstruktiven Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der statischen und statischkonstruktiven Prüfung
Die Leistung umfasst die statischkonstruktive Prüfung der erforderlichen Planungsleistungen zur Herstellung der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit für die Uferbefestigung an der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) zwischen SOW-km 6,5 und 14,5. Objekt 1 besteht aus ca. 86 Uferabschnitten Objekt 2 umfasst Schifffahrtsanlagen die nicht Bestandteil der Uferkonstruktion sind.
Zu erbringen sind Leistungen gem. der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes Ausgabe 2019 (RVP) nach Grundvergütung (Anlage 1, Punkt 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 3.1 und nach Zeitaufwand (bspw. örtliche Bauüberwachung, Prüfen von rechnerischen Nachweisen zur Sicherung von angrenzender Bebauung).
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TH/ FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder einen vergleichbaren Berufsabschluss aufweisen und sie dürfen sich nur durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Zu 4.2.5 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
— für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zu 4.2.5 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
— für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz inHöhe der genannten Deckungssummen besteht.
1. Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gewertet werden Referenzobjekte, die folgende Bedingungen jeweils erfüllen:
Leistungen der statisch-konstruktiven Prüfung an Ufersicherungsbauten
— erbracht im Zeitraum 1.1.2010 bis 18.7.2021 und
— unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und
— Prüfung eines Bauwerks an überregionaler Wasserstraße oder
— Prüfung rechnerischer Nachweise und zugehöriger Zeichnungen für die Entwurfsplanung oder
— Prüfung der rechnerischen Nachweise und zugehöriger Zeichnungen für die Ausführungsunterlagen.
Mindestens 1 Referenz in der Anlage_Referenzen_Prüfingenieur muss als Referenz in der Fachliste Prüfingenieure und staatlich anerkannte Sachverständige für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen (https://izw.baw.de/wsv/planen-bauen/fpi) eingetragen sein.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
2. Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gem. Anerkennungslisten oberster staatlicher Behörden. Hierzu zählt insbesondere die Eintragung als Prüfingenieur für Standsicherheit in der Fachrichtung „Massivbau“ in der aktuellen „Liste der in Berlin anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml
1. Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gewertet werden Referenzobjekte, die folgende Bedingungen jeweils erfüllen:
Leistungen der statisch-konstruktiven Prüfung an Ufersicherungsbauten:
— erbracht im Zeitraum 1.1.2010 bis 18.7.2021 und
— unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und
— Prüfung eines Bauwerks an überregionaler Wasserstraße oder
— Prüfung rechnerischer Nachweise und zugehöriger Zeichnungen für die Entwurfsplanung oder
— Prüfung der rechnerischen Nachweise und zugehöriger Zeichnungen für die Ausführungsunterlagen.
Mindestens 1 Referenz in der Anlage_Referenzen_Prüfingenieur muss als Referenz in der Fachliste Prüfingenieure und staatlich anerkannte Sachverständige für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen (https://izw.baw.de/wsv/planen-bauen/fpi) eingetragen sein.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
2. Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gem. Anerkennungslisten oberster staatlicher Behörden. Hierzu zählt insbesondere die Eintragung als Prüfingenieur für Standsicherheit in der Fachrichtung „Massivbau“ in der aktuellen „Liste der in Berlin anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/pruefingenieure.shtml
§ 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen.
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 und IV 4024 F (siehe VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
— Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 (GVBl. für Berlin S. 276 vom 30.4.2020),
— Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F,
— Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.4.2006 (GVBl. für Berlin S. 358), zuletzt geändert am 1.12.2010 (GVBl. S 535) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus dem Korruptionsregister,
— EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus den Finanz-Sanktionslisten,
— Gewerbeordnung (GewO) vom 22.2.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S 1474) für Auskünfte zum Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV –Ausgabe 2020 zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer.21-082
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArBG) oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz(AEntG) oder
— gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten.
Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) in Textform eingereicht werden.
Die Unterlagen müssen auf den eigenen Rechner heruntergeladen, dort lokal vollständig ausgefüllt, gespeichert und auf die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) hochgeladen werden. Dort ist pro Nachweisverlangen ein Symbol zum Hochladen. Sind alle Dokumente hochgeladen, ist im Menü auf den Link „Bewerben“ zu klicken. Auf der Vergabeplattform ist dann in einem entsprechenden Fenster der Vorname und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, anzugegeben. Eine gesonderte Unterschrift auf den Unterlagen, sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3). Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
— Schlusstermin für Anfragen zu den Vergabeunterlagen: 8.7.2021.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einreichung der Angebote gemäß § 17 Abs. 6 in Verbindung mit § 17 Abs. 7 VgV eine Frist von 20 Tagen gewährt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in denVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]