Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-142-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge
Abschluss eines Rahmenvertrags über Mobilfunkverträge.
Für die Mobilfunkleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden mit folgenden Leistungsgegenständen:
— die Bereitstellung und Aktivierung von Mobilfunkanschlüssen in 3 verschiedenen Tarifen und mit verschiedenen hinzubuchbaren Optionen nach Bedarf der DAkkS,
— die Bereitstellung und Versendung der SIM-Karten mit bis zu 2 zusätzlichen SIM-Karten (Multi-SIM/Ultracard/Multicard) an die Auftraggeberin,
— die kostenneutrale Portierung der Mobilfunk-Rufnummern der DAkkS vom bisherigen Anbieter zum neuen Auftragnehmer,
— sonstige Serviceleistungen:
—— Bereitstellung eines Service-Portals zur Administration,
—— kostenfreie Geschäftskundenhotline,
—— Bereitstellen eines Ansprechpartners (persönlicher Kundenbetreuer),
—— Elektronischer Rechnungsversand an „[gelöscht]“.
Die Bestandsverträge der derzeitigen Anbieter sind vom Auftragnehmer sukzessive während der Rahmenvertragslaufzeit nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeiten zu übernehmen. Der neue Auftragnehmer ist für den rechtzeitigen und unterbrechungsfreien Wechsel bzw. die Übernahme zuständig. Der Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer soll vom 1.1.2022 bis maximal zum 31.12.2025 laufen. Ein einheitliches Vertragsende der einzelnen Mobilfunkverträge ist mit Ablauf des Rahmenvertrages angestrebt.
Die Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Smartphones sowie sonstiger Hardware ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Weitere Details sind der Anlage 05 Kurzbeschreibung zu entnehmen.
— Jahresumsatz; Gewichtung: 15 %,
— Bereichsbezogener Jahresumsatz: Gewichtung: 15 %,
— Referenzprojekte – Softwareentwicklung Portallösung: Gewichtung: 50 %,
— Zertifizierungen: Gewichtung 20 %.
Siehe Anlage 02 Eignungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB,
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder alternativer Nachweis.
Geförderte Nachweise bzw. Erklärungen – (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag)
1. Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,
2. Netto-Jahresumsatz in Euro für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Bewertung: 0 Punkte: <= [Betrag gelöscht] EUR, +1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > [Betrag gelöscht] EUR
3. Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Mobilfunkverträge im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr,
4. Netto-Jahresumsatz in Euro für Leistungen im Bereich Mobilfunkverträge für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zur Bewertung wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre gebildet. Sollte der Bieter eine Marktpräsenz von unter 3 Jahren aufweisen, ist der Netto-Jahresumsatz in Euro für die abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Bewertung: 0 Punkte: = < [Betrag gelöscht] EUR, +1 Punkt pro zusätzliche [Betrag gelöscht] EUR, 10 Punkte: > [Betrag gelöscht] EUR
5. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Berufshaftpflichtversicherung und Vermögenschadenshaftpflichtversicherung.
Zu 1: Netto-Jahresumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Zu 3: Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Mobilfunkverträge im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Zu 5: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen). Die Versicherungen müssen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Referenzprojekte – Mobilfunkverträge mit folgenden Angaben:
— Name der Referenz,
— Referenznehmer,
— Referenzgeber,
— Branche,
— Ansprechpartner des Referenzgebers,
— Projektlaufzeit,
— Auftragswert,
— Rolle des Unternehmens,
— Beschreibung des Projekts,
— Projektergebnisse & Projekterfolg (Bewertung: 0 Punkte = kein Aspekt eingehalten, 2 Punkte = alle Aspekte eingehalten),
— Inhalte der Leistungserbringung (Bewertung: 2 Punkte = Die Beschreibung ist für mindestens einen Aspekt nachvollziehbar und plausibel. Zusätzlich je 2 Punkte = Die Beschreibung eines weiteren Aspekts ist nachvollziehbar und plausibel. Hinweis: Maximal 8 Punkte möglich, Aspekte:
— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) eine Portierung der Mobilfunk-Rufnummern vom bisherigen Anbieter zum Auftragnehmer,
— In dem Referenzprojekt erfolgt(e) die Übernahme von Bestandsmobilfunkverträge vom bisherigen Anbieter zum Auftragnehmer sukzessive,
— In dem Referenzprojekt wird/wurde für den Auftraggeber vom Auftragnehmer einen persönlichen Kundenbetreuer über die Vertragslaufzeit bereitgestellt,
— Bereitstellung und Aktivierung von >=150 Mobilfunkanschlüssen.
Alle Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Als Gesamtpunktzahl über alle eingereichten Referenzen wird der Durchschnitt aller eingereichten Referenzprojekte genommen und auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die maximal zu erzielende Punktzahl je Referenzprojekt beträgt 10 Punkte.
2. Zertifizierungen:
— Umweltmanagement ISO 14001 (oder vergleichbar),
— Qualitätsmanagement ISO 9001 (oder vergleichbar),
— Energiemanagement ISO 50001 (oder vergleichbar),
— Informationssicherheit ISO 27001 (oder vergleichbar).
Bewertung: 0 Punkte: keines der vorgegebenen Zertifikate ist vorhanden, 4 Punkte: eins der vorgegebenen Zertifikate ist vorhanden, 6 Punkte: 2 der vorgegebenen Zertifikate sind vorhanden, 8 Punkte: 3 der vorgegebenen Zertifikate sind vorhanden, 10 Punkte: alle vorgegebenen Zertifikate sind vorhanden.
Zu 1: Mindestens 3 in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn:
— Leistungsgegenstand die Bereitstellung von Mobilfunkverträgen war mit der Bereitstellung und Aktivierung von >= 100 Mobilfunkanschlüssen,
— der Auftragswert >= [Betrag gelöscht] EUR betrug,
— die Projekte nach dem 1.1.2018 abgeschlossen wurden oder seit mindestens 12 Monaten laufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Teilnahmentrag ist vom Bewerber eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft zu erläutern.
Bei Bewerbergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Teilnahmeantrag:
— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen,
— Erklärung über die Einhaltung des Daten- und Steuergeheimnisses,
— Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen,
— Erklärung über die Kostenfreiheit des Teilnahmeantrages,
— Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden,
— Personenbezogene Daten,
— Auftragsverarbeitungsvereinbarung,
— Erklärung über generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern,
— Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber.
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCR6LL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.