Scannen Bauarchiv Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000040

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 107-280833)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Scannen Bauarchiv

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bauaktenarchiv mit Bauakten und Baustatikakten der Freien Hansestadt Bremen soll digitalisiert und als OCR-Volltext durchsuchbare PDF/A-2u-Datei (MRC-Komprimierung mit dem LuraTech PDF Compressor) gespeichert werden. Damit wurde bereits in 2014 durch einen externen Dienstleister begonnen. Etwa 1 700 Kartons mit insgesamt etwa 20 000 Bauakten sind noch zu digitalisieren. Hinzu kommen bis zur vollständigen Umstellung auf eine digitale Bauaktenführung jährlich ca. weitere 150 Kartons mit 2 500 Bauakten. Die Digitalisierung der restlichen Bauakten soll über einen Zeitraum von 2 Jahren verwirklicht werden. Daher sind schrittweise jedes Jahr anteilig 1/2 des Aktenbestandes von ca. 25 000 Akten zu digitalisieren. Dieser Aktenbestand muss ab Vertragsbeginn, den 1.9.2021 auch verwahrt werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-280833

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/68f4f87b-41f9-4e81-8754-9e00ae954e3b

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6e6eef18-48a6-436a-b126-c0357e184190

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der einfachen Richtwertmethode.

Bezüglich der Leistung wird mit Angebotsabgabe ein durch den Bieter einzureichender Probescan abgefordert.

Der Bieter hat sein Interesse an der Ausschreibung dem Auftraggeber über die Bieterkommunikation bis zum 14.6.2021 anzuzeigen, damit ihm die Testakte zum Scannen zeitgerecht übersandt werden kann. Hierbei hat er die erforderlichen Angaben zu machen, damit die Testakte an den richtigen Ansprechpartner übermittelt werden kann (z. B. Firma, Ansprechpartner, Adresse, ggf. Firmenzusatz).

Der Probescan ist gemäß dem Leistungsverzeichnis zu scannen und mit Angebotsabgabe im Zielformat der Leistungsbeschreibung (vgl. die dortigen Ziffern 5.4 und 5.5 der Leistungsbeschreibung) einzureichen.

Die Zeit für die postalische Übermittlung, die der Auftraggeber benötigt, hat der Bieter mit in die Erstellung der Angebotsunterlagen einzukalkulieren.

Mit Angebotsabgabe sind die zur Verfügung gestellten Testakten zurück zu übersenden an.

muss es heißen:

Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der einfachen Richtwertmethode.

Bezüglich der Leistung wird mit Angebotsabgabe ein durch den Bieter einzureichender Probescan abgefordert.

Der Bieter hat sein Interesse an der Ausschreibung dem Auftraggeber über die Bieterkommunikation bis zum 23.6.2021 anzuzeigen, damit ihm die Testakte zum Scannen zeitgerecht übersandt werden kann. Hierbei hat er die erforderlichen Angaben zu machen, damit die Testakte an den richtigen Ansprechpartner übermittelt werden kann (z. B. Firma, Ansprechpartner, Adresse, ggf. Firmenzusatz).

Der Probescan ist gemäß dem Leistungsverzeichnis zu scannen und mit Angebotsabgabe im Zielformat der Leistungsbeschreibung (vgl. die dortigen Ziffern 5.4 und 5.5 der Leistungsbeschreibung) einzureichen.

Die Zeit für die postalische Übermittlung, die der Auftraggeber benötigt, hat der Bieter mit in die Erstellung der Angebotsunterlagen einzukalkulieren.

Mit Angebotsabgabe sind die zur Verfügung gestellten Testakten zurück zu übersenden an.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 15/07/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 22/07/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.8.2021

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.9.2021

Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 15/07/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 22/07/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (7.7.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen.

Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

muss es heißen:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (14.7.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen.

Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: