Vertrag über die laufende Reinigung eines Gebäudes und über Sicherheitsleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die laufende Reinigung eines Gebäudes und über Sicherheitsleistungen
Erbringung von Reinigungs- und Sicherheitsleistungen
Auftrag über die Erbringung von Leistungen zur
— Gebäudeunterhaltsreinigung,
— Sonderreinigung,
— Glasreinigung und
— Bewachungs- und Sicherheitsdiensten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gestellung einer zusätzlichen Tageskraft für Reinigungs- und Desinfektionsleistungen vom 30.06.-31.12.2021 aufgrund der Pandemie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Gestellung einer zusätzlichen Tageskraft zum Desinfizieren von Griffflächen in den WC-Anlagen und in den Fahrstühlen, Teeküchen, Konferenzräumen nach Sitzungen, Lobbybereichen, Tastaturen, Handläufen der Rolltreppen, sowie den Griffflächen am Empfangstresen.
Aufgrund weiter anhaltenden Pandemielage haben sich Anforderungen an die Hygiene in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erhöht. Das weitere Anhalten der Pandemielage war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die Erfüllung wurden von dem ursprünglichen Auftrag nicht erfasst. Dem wird durch die Auftragsänderung Rechnung getragen.