Grundinstandsetzung Hachmannkai — Örtliche Bauüberwachung und SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: EC-0256-21-V-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2181
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung Hachmannkai — Örtliche Bauüberwachung und SiGeKo
Die Hamburg Port Authority beabsichtigt den Neubau der Kaimauer am Hachmannkai, um die bestehende, abgängige Kaianlage zu ersetzen, die nach einer Havarie 2016, für die weitere Nutzung gesperrt wurde.
Vor die bestehende Kaimauer wird eine kombinierte Spundwand aus Stahl vorgesetzt, mit Volleinspannung im Boden und Rückverankerung durch die bestehende Konstruktion mittels Mikropfähle. Der Bestand ist beim Neubau u. a. durch erschütterungsarme Verfahren zu schützen. Bauwerkslänge ca. 465 m, Geländesprung ca. ca. 18,50 m.
Die Bauzeit beträgt ab voraussichtlich Ende 1. Quartal 2022 ca. 24 Monate.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Überwachung der beschriebenen Bautätigkeiten haben.
Der Leistungszeitraum umfasst ca. 28 Monate, von denen der Auftragnehmer ca. 24 Monate während der gesamten Bauzeit vor Ort auf der Baustelle anwesend sein muss.
Weitere Details siehe: II.2.4).
Hamburg
Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt den Neubau der Kaimauer am Hachmannkai, um die bestehende, abgängige Kaianlage zu ersetzen.
Der gesamte Bereich der bestehenden Kaianlage wurde nach einer Havarie im Jahre 2016 für die weitere Nutzung komplett gesperrt. Es ist somit die Herstellung eines Ersatzneubaus zur Wiederherstellung und Gewährleistung der Funktionalität des Hachmannkais beabsichtigt.
Vor die bestehende Kaimauer wird eine kombinierte Spundwand aus Stahl vorgesetzt. Die Spundwand wird im Boden voll eingespannt und zusätzlich durch Mikropfähle (Kleinverpress-pfähle) einfach rückverankert. Zur Durchführung der Mikropfähle durch die bestehende Kaimauer werden Kernbohrungen vorgesehen.
Um Erschütterungen vorzubeugen und damit die bestehende Konstruktion nicht zu gefährden, werden die Tragbohlen in Bohrlöcher eingestellt und der Fuß im Kontraktorverfahren ausbetoniert.
Die Spundwand erhält einen Stahlbetonholm, der auf die Spundwand aufbetoniert wird.
Die planmäßige Oberkante der neuen Kaimauer liegt bei + 5,70 mNHN.
Der Geländesprung von Oberkante Kaimauer bis zur Berechnungstiefe Hafensohle liegt unter Berücksichtigung einer Ausbaureserve von drei Metern bei ca. 18,50 m. Die weiteren Höhenkoten können den Regelquerschnitten entnommen werden.
Die Bauwerkslänge beträgt ca. 465 m. Auf den nördlichen 20 m im Roßhafen wird die Spundwand frei auskragend als Flügelwand in den angrenzenden Havariebereich geführt. Das Vorbaumaß beträgt zwischen ca. 3,6 und ca. 4,30 m.
Die Bauzeit beträgt ca. 24 Monate ab voraussichtlich Ende 1. Quartal 2022.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Überwachung der beschriebenen Bautätigkeiten haben.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
1. Leistungen der örtlichen Bauüberwachung nach Absprache mit dem Auftraggeber als besondere Leistung zu den Grundleistungen der Bauoberleitung gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021, Lph 8.
2. Leistungen der Objektüberwachung als besondere Leistung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021, Lph 8.
3. Vertretung des Bauherrn (HPA) als sachkundige Person gemäß §57 HBauO (Hamburgische Bauordnung, Stand: 20.2.20).
4. SiGeKo-Leistungen in der Bauphase gemäß §3 BaustellV (Baustellenverordnung, Stand 27.6.2017).
Der Leistungszeitraum umfasst ca. 28 Monate, von denen der Auftragnehmer ca. 24 Monate während der gesamten Bauzeit vor Ort auf der Baustelle anwesend sein muss.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen und anhand folgender Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte),
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers 74 % (max. 74 Punkte),
3. Nachweis zur Qualitätssicherung des Bewerbers 6 % (max. 6 Punkte).
Im Einzelnen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte), davon anteilig:
1.1 Mittlerer Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen, gemittelt aus den Jahresumsätzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zu 10 % (max. 10 Punkte)
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen < 0,5 Mio. EUR/Jahr: 0 Punkte,
— gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen > 2,0 Mio. EUR/Jahr: 10 Punkte,
— dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert.
1.2 Mittlere Anzahl der Angestellten (ÖBÜ / SiGeKo), gemittelt jeweils über die Anzahl der Angestellten (ÖBÜ / SiGeKo) der letzten drei Geschäftsjahre bis zu 10 % (max. 10 Punkte).
Davon anteilig für Angestellten der ÖBÜ 7 % (max. 7 Punkte) und für Angestellten als SiGeKo 3 % (max. 3 Punkte)
< 2 Angestellten (ÖBÜ): 0 Punkte,
≥ 8 Angestellten (ÖBÜ): 7 Punkte.
Dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert
< 2 Angestellten (SiGeKo): 0 Punkte,
≥ 4 Angestellten (SiGeKo): 3 Punkt.
Dazwischen liegende Werte werden linear interpoliert
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers 74 % (max. 74 Punkte) davon anteilig für den Kompetenzbereich (1) 56 % (max. 56 Punkte) und für den Kompetenzbereich (2) 18 % (max. 18 Punkte).
In einem ersten Bewertungsschritt wird geprüft, ob die eingereichte Referenz hinsichtlich der überwachten Bauleistung vergleichbar ist (siehe III.1.3. 1)) dort Angaben zu vergleichbaren Referenzen).
In einem zweiten Schritt wird geprüft, welche Leistungen in der anerkannten Referenz erbracht wurden.
Kompetenzbereich (1): max. 14 Punkte je anerkannter vergleichbarer Referenz, insgesamt max. 56 Punkte.
Für Kompetenzbereich (1) gilt folgende Bewertung pro Referenz:
8 Punkte, wenn Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung erbracht wurden,
4 Punkte, wenn Leistungen der Objektüberwachung erbracht wurden,
2 Punkte, wenn Leistungen zur Vertretung des Bauherrn erbracht wurden.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 56 Punkten erzielt werden. Werden mehr als vier Referenzen eingereicht, werden die vier punkthöchsten Referenzen in die Wertung aufgenommen. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Punktzahl bzw. besseren Bewertung.
Kompetenzbereich (2): max. 4,5 Punkte je anerkannter vergleichbarer Referenz, insgesamt max. 18 Punkte.
Es dürfen beliebig viele vergleichbare Referenzen eingereicht werden, die jeweils einzeln bewertet werden. Mit 4 vergleichbaren Referenzen kann die maximal zu erreichende Punktzahl von 18 Punkten erzielt werden. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Punktzahl bzw. besseren Bewertung.
3. Nachweis zur Qualitätssicherung des Bewerbers 6 % (max. 6 Punkte) vorhandene Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden mit 3 Punkten bewertet. Liegt darüber hinaus eine Zertifizierung für die Qualitätssicherung vor, erfolgt eine Bewertung mit 6 Punkten. Kein Nachweis: 0 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 gem. Bewerberbogen).
2.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen (Kategorie A.6 gem. Bewerberbogen).
3.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kategorie A.8 gem. Bewerberbogen)
4.) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB 2016 vorliegen (Kategorie A.9 gem. Bewerberbogen).
5.) Bestehende Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kategorie A.10 gem. Bewerberbogen).
6.) Erklärung zur bestehenden Qualitätssicherung im Unternehmen (Kategorie A.12 gem. Bewerberbogen).
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Kategorie D.1 gem. Bewerberbogen).
2.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen. (Kategorie D.2 gem. Bewerberbogen).
3.) Zahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (Kategorie D.3 gem. Bewerberbogen)
Es sind mindestens folgende Aufgabenbereiche zu unterscheiden:
— Kaufmännische Angestellte,
— Technische Angestellte, davon,
— bei vergleichbaren Baumaßnahmen in der örtlichen Bauüberwachung (kurz: ÖBÜ) und ,
— als SiGeKo eingesetzt.
Es sind ausdrücklich keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten zehn Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber (Kategorie E.8 gem. Bewerberbogen).
Hinweis: hier sind keine personenbezogenen Referenzen erwünscht.
Hierzu im Detail:
Es sind vergleichbare Referenzen für Bauüberwachungsleistungen in folgenden Bereichen einzureichen:
(1) Wasserbau / konstruktiver Ingenieurbau und
(2) SiGeKo-Leistungen.
Im Bereich (1) Wasserbau / konstruktiver Ingenieurbau wird eine eingereichte Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021, Lph 8), der Objektüberwachung (gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021, Lph 8) oder Vertretung des Bauherrn (gemäß §57 HBauO) erbracht wurden, bei denen das Bauvorhaben mindestens eine der folgenden Besonderheiten bei der Herstellung aufweist:
1a) Neubau von Kaimauern, Uferwänden, Schleusen, Brückenwiderlagern oder Baugruben in oder an einem Gewässer mit einem vergleichbaren Geländesprung (größer als 10 m) oder
1b) Bauen im Bestand unter Berücksichtigung / Einbeziehung der vorhandenen Konstruktion.
Im Bereich (2) SiGeKo-Leistungen wird eine eingereichte Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn Leistungen nach Baustellenverordnung während der Ausführung eines Bauvorhabens erbracht wurden, bei denen das Bauvorhaben mindestens eine der folgende Besonderheiten bei der Herstellung aufweist:
2a) Neubau von Kaimauern, Uferwänden, Schleusen, Brückenwiderlagern oder Baugruben in oder an einem Gewässer mit einem vergleichbaren Geländesprung (größer als 10 m) oder
2b) Bauen im Bestand unter Berücksichtigung / Einbeziehung der vorhandenen Konstruktion.
Für beide Kompetenzbereiche gilt:
Die aufgeführten Vergleichbarkeitskriterien müssen in dem eingereichten Referenzformblatt oder den zusätzlich eingereichten Referenzschreiben bzw. Projektdarstellungen eindeutig beschrieben sein. Eine Bewertung erfolgt allein auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Es sind ausdrücklich Referenzen des Unternehmens, jedoch keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
2.) Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass im Falle der Beauftragung für die gesamte Bauzeit von ca. 24 Monaten (ab ca. Ende 1. Quartal 2022) die ständige Präsenz der örtlichen Bauüberwachung auf der Baustelle gewährleistet wird.
(Kategorie E.13 gem. Bewerberbogen)
Es sind ausdrücklich keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
3.) Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise ein Unterauftrag erteilt wird (Kategorie C.1 bis C4 gem. Bewerberbogen).
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1: vergleichbare Referenzen der letzten 10 Jahre:
Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz je Bereich der Bauüberwachungsleistung und Besonderheiten bei der Herstellung, also mindestens je eine Referenz zu 1a), 1b), 2a) und 2b), im Ausführungszeitraum der letzten 10 Jahre eingereicht werden. Dabei müssen die Bereiche 1a), 1b), 2a) und 2b) nicht mit einer einzelnen Referenz abgedeckt werden, sondern die Eignung kann auch durch vier einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Zu 2: Erklärung Präsenz:
Es ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass im Falle der Beauftragung für die gesamte Bauzeit von ca. 24 Monaten (ab ca. Ende 1. Quartal 2022) die ständige Präsenz der örtlichen Bauüberwachung auf der Baustelle gewährleistet wird.
Es sind ausdrücklich keine personenbezogenen Daten oder Angaben erwünscht.
Werden die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, gilt der Bewerber als nicht geeignet und es erfolgt der Ausschluß vom weiteren Verfahren.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen und anhand folgender Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (max. 20 Punkte).
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers 74 % (max. 74 Punkte).
3. Nachweis zur Qualitätssicherung des Bewerbers 6 % (max. 6 Punkte).
Details zur Bewertung: siehe II.2.9).
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt.II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.
3) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind.
5) Bewerbergemeinschaften (Bege) sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bege zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bege einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kap. 5 in den Informationen zum Bewerberbogen.
6) Nachunternehmer: s. Kap. 6 in den Informationen zum Bewerberbogen.
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem.Pkt.III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
8) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten: E-Mail: [gelöscht]. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. III.1.4)/ gem. II.2.9) und Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen.
10) Die gem. Rangreihenfolge am besten geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen (max. 5) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist die max. vorgesehene Anzahl der Bewerber für die Überführung in das Verhandlungsverfahren (VV) erreicht und befinden sich zudem weitere Bewerber auf ranggleicher Position, wird die Anzahl der Teilnehmer für das VV dementsprechend erhöht. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Das weitere Verfahren wird im Kap. 11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben. Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt.
11) Der Auftraggeber behält für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern zu verhandeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.