Einführung und Betrieb einer Prepaid-Karte im Hamburger Verkehrsverbund Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-901-20210602_TNW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung und Betrieb einer Prepaid-Karte im Hamburger Verkehrsverbund
Erstellung und Verteilung von Prepaid-Karten für den Hamburger Verkehrsverbund.
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Produktion und der Vertrieb von Prepaid Karten für den Hamburger Verkehrsverbund. Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus:
Der Kartenproduktion und deren Personalisierung entsprechend den Vorgaben des Lastenheftes dem Vertrieb der Karten im Sinne einer Ausgabe und der (Wieder-)Aufladung der Karte, unabhängig vom Ort der Kartenausgabe oder des Vertriebskanals der Belieferung mit für den Vertrieb vorbereiteten Prepaid-Karten an die im HVV teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
Es sind max. 4 Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich, so dass der Vertrag maximal bis zum 31.10.2029 läuft und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 6 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die Hochbahn aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) aktuelle Bankerklärung, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen,
b) Kopie einer – bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung verfügt und diese die Versicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR übersteigt,
c) Jahresabschlüsse der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre,
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgende Unterlage vorzulegen:
1. Referenzangaben:
Nachweis der Erfahrung von Prepaid-Karten im deutschsprachigen Raum. Hierfür ist der Nachweis für Referenzen in der Eigenerklärung zu verwenden.
2. Mitarbeiter:
Angabe der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind.
3. Bestätigung eines sicheren Betriebs der IT-Infrastruktur,
4. rechtliche Rahmenbedingungen,
5. Kartenzertifizierung.
Die Bewerber haben folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vor.
b) Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor.
Liegt ein Ausschlussgrund nach Buchstabe a) oder b) vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat.
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliege der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das „Formular_Eigenerklärung“ zu nutzen (vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der 2 Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist – nicht älter als 12 Monate sein.
Eine zügige Rücksendung der unter I.3) (im DTVP) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine selbst erstellte und von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben:
— in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RR81
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]