Rahmenvereinbarung Garten- und Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB NV 107-21 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Garten- und Landschaftsbau
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistungen allgemeiner Garten- und Landschaftsbauarbeiten an allen verantworteten Belegenheiten (WE) in Hamburg.
Zu Abrufen aus dem Vertrag sind SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH berechtigt.
Der Gesamtauftrag wird in 25 Lose nach Regionen, angelehnt an die Bezirksgrenzen der Stadt unterteilt. Die Standorte der Lose 21 und 22 für die Beruflichen Schulen (HIBB) und die Uni- und kommunalen Bauten von Los 25 sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Je Einzelabruf kann die Auftragssumme bis zu [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. (Brutto) betragen. Die Anzahl der Einzelabrufe je Standort, die Art der Leistung, der Umfang und das Volumen des Einzelauftrages kann stark variieren, die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Abruf und nach schriftlichem Auftrag durch den Abrufenden (SBH oder GMH).
Region Mitte (SBH)
Hamburg – Region Mitte, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
— das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
— die Hamburger Baumschutzverordnung,
— Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
— die Hamburger Bauordnung,
— das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.).
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.9.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Mitte (SBH)
Hamburg - Region Mitte, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Mitte (SBH)
Hamburg - Region Mitte, 17 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Altona (SBH)
Hamburg - Region Altona, 25 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Altona (SBH)
Hamburg - Region Altona, 24 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Altona (SBH)
Hamburg - Region Altona, 20 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Eimsbüttel (SBH)
Hamburg - Region Eimsbüttel, 19 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Eimsbüttel (SBH)
Hamburg - Region Eimsbüttel, 20 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Eimsbüttel (SBH)
Hamburg - Region Eimsbüttel, 15 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Bergedorf (SBH)
Hamburg - Region Bergedorf, 20 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Bergedorf (SBH)
Hamburg - Region Bergedorf, 20 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Nord (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Nord, 22 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Nord (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Nord, 14 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Nord (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Nord, 14 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Süd (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Süd, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Süd (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Süd, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Wandsbek Süd (SBH)
Hamburg - Region Wandsbek Süd, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Nord (SBH)
Hamburg - Region Nord, 18 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Nord (SBH)
Hamburg - Region Nord, 24 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Region Nord (SBH)
Hamburg - Region Nord, 25 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
HIBB (Berufliche Schulen, SBH)
Hamburg, überregional, 27 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
HIBB (Berufliche Schulen, SBH)
Hamburg, überregional, 20 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Süd (Wilhelmsburg und Harburg, GMH)
Hamburg - Wilhelmsburg und Harburg, 22 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Süd (Wilhelmsburg und Harburg, GMH)
Hamburg - Wilhelmsburg und Harburg, 23 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Süd (Wilhelmsburg und Harburg, GMH) sowie Uni- & Kommunalbauten (gesamt Hamburg, GMH)
Hamburg - Wilhelmsburg und Harburg, 22 Schulstandorte sowie überregional Uni- & Kommunalbauten, 10 Standorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimal um jeweils 12 Monate zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis maximal zum 30.09.2025 zu verlängern (Optionsrecht).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 31.5.2016) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte) und vergleichbare Leistungen (0-7 Punkte).
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (0-6 Punkte) anhand von Eigenerklärungen bewertet.
Insgesamt können zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend) und
— vollständig ausgefüllter Bewerberbogen inkl. der dort enthaltenen Eigenerklärungen und sofern zutreffend der ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Anlagen 1A, 1B und 1C.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, gültig und nicht älter als 12 Monate (bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.)
— der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto erreichen,
— der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung muss Deckungssummen i. H. V. mindestens [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden (pro Schadensfall) und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (pro Schadensfall) aufweisen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder
— mindestens 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Stichtag 31.5.2016 (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A),
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A) und
— Nachweis(e) über die Qualifikation der Betriebs- oder zuständigen Bauleitung(en),
— Liste der zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehenden Maschinen und Geräte.
— Es ist mind. ein Dipl.-Ing., Master/Bachelor, Meister mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung nach Ausbildungsabschluss, davon 4 Jahre in leitender Position (Bauleiter/Betriebsleiter), durch Abschlusszeugnis und Lebenslauf nachzuweisen. Alternativ ist ein Geselle mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung nach Ausbildungsabschluss, davon 4 Jahre in leitender Position (Bauleiter/Betriebsleiter), durch Abschlusszeugnis und Lebenslauf nachzuweisen. Für die Angebotsaufforderung in mehr als einem Los verdoppelt sich die erforderliche Mindestanzahl der nachzuweisenden Qualifikation der Bauleitung.
— Es sind mind. ein Gärtner mit abgeschlossener Ausbildung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit mind. 3Jahren Berufserfahrung im GaLaBau nach der Ausbildung und 4 Facharbeiter mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung im GaLaBau nachzuweisen. Für die Angebotsaufforderung in mehr als einem Los addiert sich die erforderliche Mindestanzahl entsprechend der Anzahl der Lose auf.
— Es sind mind. 1 LKW mit mind. 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, 1 Radlader mit mind. 0,75 m3 Schaufelinhalt, 1 Kompaktbagger mit mind. 1,8 t Geräte-Eigengewicht, 1 Pritschenwagen/Transporter bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, ausgestattet mit allen Handwerkszeugen, die für die Leistungserbringung notwendig sind (Pflaster-/Steinbearbeitungsgeschirr, Vegetationsgeschirr) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bekanntmachung sowie die Teilnahmeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Teilnahmeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihren Teilnahmeantrag und Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form mit einer Signatur gemäß § 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Teilnahmeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: http://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihren Teilnahmeantrag/Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die eVergabe.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll der Angebote steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]