Gebäudeautomation, CVK, BeCAT Referenznummer der Bekanntmachung: AB 40/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, CVK, BeCAT
Gebäudeautomation, CVK, BeCAT.
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
— Neubau einer Gebäudeautomationsanlage mit Errichtung von 14 Automationsschwerpunkten mit einer Gesamtanzahl von 1 600 physikalischen und 1 140 gemeinsamen Datenpunkte einschließlich erforderlicher Schaltanlagen und Verkabelung für die MSR Erschließung von HLK Anlagen Sonnenschutz, Raumautomation mit Schwerpunkt Druck und Volumenstrombilanzregelung in Reinräumen,
— Aufschaltung von Datenpunkten aus dem technischen Monitoring für laufende GMP Qualifizierungen des technischen Monitorings auf Automationsebene und die bestehende Gebäudeleittechnik (1 200 gemeinsame Datenpunkte),
— Erweiterung der bestehenden Managementebene der Charité um 4 000 Datenpunkte einschließlich Prozessgrafiken und Dynamisierungen,
— Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sind außerdem Leistungen aus dem MSR Lieferumfang für die GMP Qualifizierung der Reinräume.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung (V 124.H F): Einzureichen ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung (V 124.H F)“ oder der Nachweis über die Präqualifikation.
2. Unternehmensrefererenzen der letzten 5 Geschäftsjahre (2016-2020) oder aktueller: Nachzuweisen sind 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre (2016 bis einschließlich 2020) oder aktueller.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen wie sie in Umfang und Ausführungsweise der hier ausgeschriebenen Leistungen ähnlich und vergleichbar sind.
Zu Eignungskriterium 2: Gefordert sind mind. 3 Unternehmensreferenzen der letzten 5 Geschäftsjahre (2016 bis einschließlich 2020) oder aktueller über vergleichbare Bauleistungen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]