Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw Referenznummer der Bekanntmachung: 1326-CS-Telematik

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-176e10be0f4-34624be53048a612
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Leistungen für die Bundeswehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw

Referenznummer der Bekanntmachung: 1326-CS-Telematik
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32441300 Telematiksystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.

Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.

Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1326-CS-Telematik Los 1 (Nord)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32441300 Telematiksystem
64226000 Telematikdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg.

Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.

Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2 x 12 Monate Verlängerungsoption

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

2 x 12 Monate Verlängerungsoption

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1326-CS-Telematik Los 2 (Süd)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32441300 Telematiksystem
64226000 Telematikdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg.

Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.

Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2 x 12 Monate Verlängerungsoption.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/07/2021
Ortszeit: 23:59
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.

Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und / oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen bis zum 1,5 fachen des später bezugschlagten Angebotspreises je Los zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021