Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw Referenznummer der Bekanntmachung: 1326-CS-Telematik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telematik für die Gesundheitsversorgung der Bw
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
1326-CS-Telematik Los 1 (Nord)
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
1326-CS-Telematik Los 2 (Süd)
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
2 x 12 Monate Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-176e10be0f4-34624be53048a612
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-176e10be0f4-34624be53048a612
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-176e10be0f4-34624be53048a612
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und / oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen bis zum 1,5 fachen des später bezugschlagten Angebotspreises je Los zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.