Lieferrahmenvertrag über Fahrradreparaturstationen (Bike+Ride-Offensive)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferrahmenvertrag über Fahrradreparaturstationen (Bike+Ride-Offensive)
Rahmenvertrag über die Lieferung von Fahrradreparaturstationen (Bike+Ride-Offensive) Laufzeit 4 Jahre.
Bundesweit
Rahmenvertrag über die Lieferung von Fahrradreparaturstationen (Bike + Ride-Offensive). Diese sollen an Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften aufgestellt werden. Die DB Station & Service AG ist der Auftraggeber dieses RV ist jedoch selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station & Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Besteller und dem Auftragnehmer ein.
Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
(Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen. Das Nichtvorliegen der Erklärungen/Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.)
— die Anlage „Lieferantenselbstauskunft“ ist auszufüllen und zu unterzeichnen,
— das Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz i. H. von [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren ausweisen.
— Benennen von Referenzen über vergleichbare Leistungen, mind. 10 Anlagen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer) des Zeitraumes der Leistungserbringung (gefertigt werden nur fertiggestellte Projekte).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abläufe zu Auftragstellung, Rechnungsstellung und Zahlung werden zwischen Auftragnehmer und jeweiligem Besteller vereinbart.
http://deutschebahn.com/bieterportal Vergabe-Nr. 21FEA50557
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.