Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dezim-institut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa)
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB den Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin
Aufbau eines Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors in Form eines Online Access Panels auf Basis einer Rekrutierung der Teilnehmer durch eine Erstbefragung, die sowohl online (CAWI) als auch schriftlich (PAPI) durchgeführt werden kann (CAWI/PAPI-Methoden-Mix).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter / eine Bieterin zum Nachweis seiner / ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er / sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens hinsichtlich ihrer Struktur und Leistungsportfolios (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen / die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der / Die Bieter/in hat nachzuweisen, dass auf Ihn / sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der / die Bieter/in sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen / ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter / Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter / eine Bieterin zum Nachweis seiner / ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung,dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Bieter / Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der / Die Bieter/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er / sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung In deutscher Sprache erfolgen,
d) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen,
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, Der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,,
f) Nachweis von Erfahrungen des Unternehmens, dass es für Auftraggeber Rekrutierungen von Befragten für Online-Acess-Panel Erhebungen durchgeführt hat,
g) Nachweis von Erfahrungen des Unternehmens, dass es für Auftraggeber Mixed Mode Designs (CAWI/PAPI) durchgeführt hat,
h) Nachweis von Erfahrungen des Unternehmens, dass es für Auftraggeber Einwohnermeldeamtsstichproben und onomastischer Vorklassifikation durchgeführt hat,
i) Nachweis von Erfahrungen des Unternehmens, dass es für Auftraggeber Studien im Bereich der Integrations-, Migrations- oder Rassimusforschung durchgeführt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Fragen sind bis zum 9.7.2021 12.00 Uhr über die in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen genannte E-Mailadresse einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://www.dezim-institut.de/ausschreibungen/
e. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf https://www.dezim-institut.de/ausschreibungen/
Eingestellt.
f. Angebote können nur über die in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen angegebenen E-Mailadresse abgegeben werden.
g. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
h. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
i. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter / Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e. V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e. V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt werden.
Hilft das Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e. V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt
unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e. V., Mauerstrasse
76, 10117 Berlin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter/innen und Bewerber/innen durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle
Der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.