Berlin TXL – The Urban Tech Republic – Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 002_012_03_0004_0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL – The Urban Tech Republic – Winterdienst
Winterdienstleistungen 2021/2022 und 2022/2023 sowie optional 2023/2024 auf dem Areal Berlin TXL.
Berlin
Die Tegel Projekt GmbH (TP) entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Mit dieser Ausschreibung werden die Winterdienstleistungen für die Winterdienstsaisons 2021/2022 und 2022/2023 sowie optional 2023/2024 ausgeschrieben.
Das gesamte zu bewirtschaftende Areal (Berlin TXL) hat eine Größe von rund 5 km2.
Weitergehende Informationen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) und dem Vertragsentwurf (siehe Anlage) zu entnehmen.
Optionale Verlängerung um die Wintersaison 2023/2024
Sonderleistungen Winterdienst - Eventualpositionen gemäß LV-Gruppe 2. Stufe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):
a) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB vorliegen.
c) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen.
d) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.
e) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen.
f) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen.
g) Ich/Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt.
2. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe Eignungsformblatt),
Mindestanforderung: Eintragung im Handels- oder Berufsregister, der Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kalkulationsfrist sein darf, ist beizufügen.
3. Erklärung Vertraulichkeit (Anlage Eignungsformblatt),
4. Erklärung Datenschutz (Anlage Eignungsformblatt),
5. Erklärung zur Antikorruptionsrichtlinie (Anlage Eignungsformblatt),
6. Erklärung Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt,Sozialversicherung (Formblatt Wirt-214),
7. Erklärung Frauenförderung (Formblatt Wirt-2141),
8. Erklärung Schutzklausel (Formblatt Wirt-2142),
9. Erklärung Verhinderung von Benachteiligungen (Formblatt Wirt-2143),
10. Erklärung Kontrolle und Sanktionen (Formblatt Wirt-2144),
11. Erklärung Bewerbergemeinschaft (sofern relevant) (Formblatt Wirt-238),
12. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant) (Formblatt Wirt-236),
13. Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (sofern relevant) (Formblatt-235),
14. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
1. Erklärung über den spezifischen Umsatz für mit der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Dienstleistungen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (Eintragung im Eignungsformblatt).
Vergleichbar sind Winterdienstleistungen gemäß den beschriebenen Inhalten der Leistungsbeschreibung gemäß dem Kapitel D.
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die Weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Die Mindestanforderung für den spezifischen Umsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr
Zu 2. Als Mindestanforderung für die Betriebshaftpflichtversicherung gilt eine Deckungssumme von:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss.
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflicht beizufügen, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung des Angebots nicht älter als 6 Monate ist; oder alternativ eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht ein, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
1. Fachkunde/Referenzen:
Es ist eine Referenzliste mit mind. 3 Referenzprojekten zu benennen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Größe der zu räumenden Fläche ist in den Referenzprojekten für die Vergleichbarkeit der Leistungen irrelevant. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Bei den Referenzprojekten muss es sich um Winterdienstleistungen gemäß den beschriebenen Inhalten der Leistungsbeschreibung gemäß dem Kapitel D handeln.
Die Gesamtschau aller vorgelegten Referenzen muss ergeben, dass der Bieter über Erfahrungen über alle ausgeschriebenen Winterdienstleistungen gemäß den Kapitel D der Leistungsbeschreibung verfügt.
Von den Referenzen sind:
— mind. eine mit einer zu räumenden Fläche über 50 000 m2.
Anzugeben sind je Referenz folgende Angaben:
— mindestens der Referenzkunde,
— Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer,
— Art und Umfang der ausgeführten Leistung einschl. der zu bewirtschaftenden Fläche,
— Leistungszeitraum und
— Auftragswert.
Je Referenz ist max. 1 DIN A4-Seite zur Beschreibung der Referenz zulässig, ohne dass die Angaben innerhalb dieses Schreibens zusätzlich in die Bewertung eingehen. Es werden ausschließlich jene Angaben gewertet, die der Bieter in der Bieterauskunft angibt.
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien Jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Zu 1. Fachkunde/Referenzen:
— mindestens ein Referenzprojekt muss eine zu räumende Fläche über 50 000 m2 aufweisen,
— die Gesamtschau aller vorgelegten Referenzen muss ergeben, dass der Bieter über Erfahrungen über alle ausgeschriebenen Winterdienstleistungen gemäß den Kapitel D der Leistungsbeschreibung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Offenes Verfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 Abs. 1 – 5 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Angebots ist Ausschließlichelektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform in Verbindung mit dem Bietertool ava-sign möglich.
Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bieter finden Sie unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass im Unterzeichnungsfeld der Name des Unternehmens und die Person angegeben werden, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Dies gilt auch für sämtliche Erklärungen von Bewerbergemeinschaften und/oder Unterauftragnehmer.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne Vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Umwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland