Großbildprojektion 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-002-16-IK3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großbildprojektion 2021
Technische Organisation, Ausstattung und Durchführung einer Großbildprojektion auf große Teile der Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Durchführung einer im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages veranstalteten multimedial inszenierten Großbildprojektion auf große Teile der Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Der Beginn der Veranstaltung ist für den 21.6.2021 geplant, das Ende der Veranstaltung wird am 3.10.2021 sein.
Die Großbildprojektion besteht im Wesentlichen aus einer circa 30-minütigen künstlerischen Film-, Ton- und Lichtinszenierung über die Geschichte des Parlaments, welche einem internationalen Publikum dargeboten wird. Die Aufführung beginnt mit dem Einbruch der Dunkelheit und wird jeden Abend mindestens zweimal in Folge gezeigt. Ausgehend von einem späten Sonnenuntergang in den Monaten Juni, Juli und August wird der Beginn um circa 22.00 Uhr sein. Im Laufe des Spielbetriebes werden die Aufführungszeiten der Dämmerung entsprechend zeitlich vorverlegt.
Als Zuschauerbereich dienen die Spreetreppen auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Blickrichtung über die Spree zur Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bereich im Vorführungszeitraum gut gefüllt sein wird. Der Zuschauerbereich ist mit Ambientebeleuchtung auszuleuchten und angemessen zu beschallen. Im Rahmen der Projektion wird auch Showlasertechnik zum Einsatz kommen.
Der Auftragnehmer hat Leistungen in folgenden Bereichen zu erbringen:
— Filmvorführungs-, Medien- und Zuspieltechnik,
— Tontechnik,
— Beleuchtungstechnik und Lasertechnik,
— Hinweis- und Beschilderungssystem,
— Logistik,
— Personal- und Serviceleistungen,
— begleitende Maßnahmen,
— Konzeptbeitrag zu Arbeits-, Infektionsschutz und Hygieneregeln
— Einholung von Genehmigungen und gegegebenfalls Beauftragung von Gutachten.
Im Zentrum der Großbildprojektion wird der durch die Auftraggeberin gestellte Film stehen. Der Auftragnehmer soll alle technischen und personellen Dienstleistungen anbieten, die erforderlich sind, um eine multimediale Inszenierung in Multiscreen-Technologie als Veranstaltung durchzuführen. Hierzu hat der Auftragnehmer mit dem Angebot ein technisches Konzept vorzulegen, dessen Bewertung in die Zuschlagsentscheidung einfließt.
Der Aufbau der technischen Ausstattung soll vom 11.6.2021 bis 19.6.2021 erfolgen. Eine Preview findet am 20.6.2021 statt. Der erste reguläre Spieltag ist der 21.6.2021. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die letzte Aufführung (3.10.2021) und ist bis zum 6.10.2021 abzuschließen. Die technische Ausstattung bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Die entsprechenden Zeitvorgaben im Falle einer Vertragsverlängerung für das folgende Jahr werden dem Auftragnehmer spätestens bis zum 11.5.2022 mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großbildprojektion 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.