Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 970
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um zwei Wochen verkürzt (1.9. bis 15.11. statt 15.8. bis 15.11.).
Deutsche AWZ der Nordsee
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in 3 Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2022 bis 15.5.2022 (Benthos) bzw. 1.4.2022 bis 30.5.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
— Benthos, Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre (StUK4, S.20),
— Benthos, Infauna-Untersuchung (inkl. Sediment) mit dem Van-Veen-Greifer (StUK4, S. 18/19),
— Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre (StUK4, S. 25/26),
— Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.5.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von 4 Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2
Ort: Neu Broderstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPVCode des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage Vorgaben Untersuchungskonzept),
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Weitere Informationen
Das StUK4 ist unter folgendem Link kostenlos zum Download verfügbar:
Beim Formular Anschreiben ist trotz der Aufforderung im Formular keine elektronische Signatur notwendig. Eine Signatur in Textform ist ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78 — Justitiariat Z11 — 20359 Hamburg
Fax.: +49 40 3190 5001