Wohnhausgruppe 3464 — Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten Referenznummer der Bekanntmachung: GP-3464-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppe 3464 — Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten
Die GESOBAU plant in ihrer Wohnhausgruppe WHG 3464 in der Jacobsohnstraße und der Frieda-Seidlitz-Straße in 13086 Berlin eine moderate Ergänzung von Bestandsbauten durch einen Anbau und einen Neubau mit einem Generalplaner durchzuführen. Es sollen Wohnungsneubauten errichtet werden, die sich insbesondere durch kostengünstiges und effektives Bauen auszeichnen. Die beiden Neubauten sollen als 5-geschossige Baukörper mit insgesamt ca. 110 Wohneinheiten errichtet werden. Für das Bauvorhaben wird von einer Wohnfläche mit insgesamt mind. 6 560 m2 ausgegangen. Die Planungsdaten basieren auf einer noch weiter zu entwickelnden Machbarkeitsstudie und sind als Mindestdaten benannt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
13086 Berlin
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I:
— Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II:
— Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III:
— Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV:
— Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V:
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer eingeschränkten Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI:
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII:
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII:
Das sind die Leistungen zur GU-Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX:
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppe 3464 — Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.