Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021/1b

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-256106)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hkk.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen

Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021/1b
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Dienstleistungsverträgen zur Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben, Postzustellung).

Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2 500 000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-256106

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Vergabeunterlagen
Anstatt:
muss es heißen:

Die im Downloadbereich bereitgestellten Vergabeunterlagen wurden am 15.6.2021 in Bezug auf mehrere Dokumente in diversen Einzelpunkten u.a. hinsichtlich der Leistungsbeschreibung im Änderungsmodus angepasst. Die neuen Vergabeunterlagen sind dem Angebot zu Grunde zu legen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 30/06/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 11:01
muss es heißen:
Tag: 30/06/2021
Ortszeit: 11:01
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Hinweise zum Nachunternehmereinsatz und zur Eignungsleihe:

Alle geforderten Eignungsanforderungen müssen von den

Nachunternehmern erfüllt werden. Es ist darüber hinaus die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Nachunternehmer zu garantieren.

Bitte geben Sie bei Angebotsabgabe in der Anlage 9, unter dem Punkt „Leistung“ an, welche (Teil-)Leistung Sie durch einen Unterauftragnehmer ausführen lassen wollen. Die konkrete Benennung von Nachunternehmern und die Beifügung diesbezüglicher Eignungsnachweise muss bei Angebotsabgabe

Noch nicht erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Angaben und Nachweise bei den in der engeren Wahl befindlichen Bietern gesondert anzufordern.

Handelt es sich um einen Fall der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist die Eigenerklärung „Nachunternehmer“ vollständig auszufüllen und zusammen mit den diesbezüglichen Eignungsnachweisen bereits mit dem Angebot einzureichen.

Erläuterung zur DIN 13850:

Die DIN EN 13850 ist ein genormtes Verfahren zur Messung der Laufzeit von Briefsendungen „end-to-end“. Im Einführungsbeitrag heißt es: „Die vorliegende Norm kann für die Messung von Postdienstleistungen mit Vorrang angewendet werden. Laut Definition beginnt die Laufzeit „end-to-end“ an dem Punkt, an dem eine Sendung dem Abhol-/Annahmesystem des verantwortlichen Postbetreibers übergeben wird, und endet an dem Punkt der endgültigen Zustellung, an dem die Sendung den Verantwortungsbereich des Postbetreibers verlässt. Das genormte Messverfahren für die Dienstqualität stellt ein einheitliches Verfahren für die Messung der Laufzeit von Ende zu Ende der Postsendungen zur Verfügung. Die Anwendung eines genormten Messverfahrens stellt sicher, dass alle Postbetreiber eine objektive und einheitliche Messung nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 97/67/EG der Europäischen Kommission und deren Änderungen durchführen.“ (entnommen aus www.din.de)

Wie hieraus ersichtlich, bezweckt die Vergabestelle mit diesem Eignungskriterium für Los 1 den Nachweis der Zulässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Bezug auf die Sendungslaufzeit, wie er sich aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ergibt. Nur durch den Nachweis der Norm oder eines gleichwertigen Zertifikates ist sichergestellt, dass die Eignung des Bieters auf Basis eines verlässlichen Messverfahrens geprüft werden kann. Darüber hinaus wird nur über die Normierung gewährleistet, dass die Messungen von einer externen unabhängigen und zertifizierten Prüfstelle durchgeführt werden. Somit ist die Objektivität der Messung garantiert.

Das erhebliche Sendungsvolumen aus Los 1 in Verbindung mit den Anforderungen an die Sendungslaufzeit erfordern den Nachweis einer gesicherten Laufzeitmessung.