Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021/1b
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-256106)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Dienstleistungsverträgen zur Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben, Postzustellung).
Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2 500 000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die im Downloadbereich bereitgestellten Vergabeunterlagen wurden am 15.6.2021 in Bezug auf mehrere Dokumente in diversen Einzelpunkten u.a. hinsichtlich der Leistungsbeschreibung im Änderungsmodus angepasst. Die neuen Vergabeunterlagen sind dem Angebot zu Grunde zu legen.
Hinweise zum Nachunternehmereinsatz und zur Eignungsleihe:
Alle geforderten Eignungsanforderungen müssen von den
Nachunternehmern erfüllt werden. Es ist darüber hinaus die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Nachunternehmer zu garantieren.
Bitte geben Sie bei Angebotsabgabe in der Anlage 9, unter dem Punkt „Leistung“ an, welche (Teil-)Leistung Sie durch einen Unterauftragnehmer ausführen lassen wollen. Die konkrete Benennung von Nachunternehmern und die Beifügung diesbezüglicher Eignungsnachweise muss bei Angebotsabgabe
Noch nicht erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Angaben und Nachweise bei den in der engeren Wahl befindlichen Bietern gesondert anzufordern.
Handelt es sich um einen Fall der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist die Eigenerklärung „Nachunternehmer“ vollständig auszufüllen und zusammen mit den diesbezüglichen Eignungsnachweisen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Erläuterung zur DIN 13850:
Die DIN EN 13850 ist ein genormtes Verfahren zur Messung der Laufzeit von Briefsendungen „end-to-end“. Im Einführungsbeitrag heißt es: „Die vorliegende Norm kann für die Messung von Postdienstleistungen mit Vorrang angewendet werden. Laut Definition beginnt die Laufzeit „end-to-end“ an dem Punkt, an dem eine Sendung dem Abhol-/Annahmesystem des verantwortlichen Postbetreibers übergeben wird, und endet an dem Punkt der endgültigen Zustellung, an dem die Sendung den Verantwortungsbereich des Postbetreibers verlässt. Das genormte Messverfahren für die Dienstqualität stellt ein einheitliches Verfahren für die Messung der Laufzeit von Ende zu Ende der Postsendungen zur Verfügung. Die Anwendung eines genormten Messverfahrens stellt sicher, dass alle Postbetreiber eine objektive und einheitliche Messung nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 97/67/EG der Europäischen Kommission und deren Änderungen durchführen.“ (entnommen aus www.din.de)
Wie hieraus ersichtlich, bezweckt die Vergabestelle mit diesem Eignungskriterium für Los 1 den Nachweis der Zulässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Bezug auf die Sendungslaufzeit, wie er sich aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ergibt. Nur durch den Nachweis der Norm oder eines gleichwertigen Zertifikates ist sichergestellt, dass die Eignung des Bieters auf Basis eines verlässlichen Messverfahrens geprüft werden kann. Darüber hinaus wird nur über die Normierung gewährleistet, dass die Messungen von einer externen unabhängigen und zertifizierten Prüfstelle durchgeführt werden. Somit ist die Objektivität der Messung garantiert.
Das erhebliche Sendungsvolumen aus Los 1 in Verbindung mit den Anforderungen an die Sendungslaufzeit erfordern den Nachweis einer gesicherten Laufzeitmessung.