2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
— Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhrenund Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
— Planung Raumbildender Ausbau/Innenräume und
— Planung TGA/Ausbaugewerke weiterhin,
— Planung sonstiger Anlagen (u. a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten;Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u. a. folgende Planungsbereiche enthalten:
— Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhrenund Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
— Planung Raumbildender Ausbau/Innenräume und
— Planung TGA/Ausbaugewerke weiterhin,
— Planung sonstiger Anlagen (u. a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Untersuchung Frauenkirche – modelltechnische Abbildung der Frauenkirche sowie der detaillierten Abfolge aller Bauphasen der Vortriebe in einem Gesamtmodell.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung der bergmännischen Vortriebe der Station Marienhof beauftragt. Im Zuge dessen ist bereits die Erstellung eines Modells in Arbeit, welches die detaillierte Abfolge der Spritzbetonvortriebe beinhaltet. Zusätzlich ist diesem Modell bereits die Erfassung der im kritischen Einflussbereich dieser Vortriebe befindlichen Umgebungsbebauung enthalten. Um dem komplexen Zusammenspiel zwischen den Spritzbetonvortrieben, den 3 TVM-Vortrieben, der Umgebungsbebauung inklusive der evtl. aus der Überlagerung aller Vortriebe kritisch beeinflussten Frauenkirche gerecht zu werden, ist die gesamtheitliche Betrachtung durch den Planer auszuführen, der mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut ist.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbes. würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen.
Durch einen Wechsel des AN wäre die erforderliche dauerhafte Überwachung dieser wichtigen Schnittstelle entscheidend gestört, was dem Ziel der Risikominimierung entscheidend entgegensteht.
Die beschriebene Maßnahme wird zur Untersuchung notwendig, ob aus der Überlagerung der verschiedenen Vortriebe eine kritische Einwirkungen auf die Frauenkirche eintritt. Eine Verzögerung aufgrund der Bindung, der Einarbeitung und der systemischen Anbindung eines weiteren AN sowie der notwendigen Abstimmung mit den Projektbeteiligten würde diesem Ziel entgegenstehen und hätte durch die Störung des geplanten Planungsablaufes ggf. weitere massive monetäre Auswirkungen zur Folge. Zudem führt die Bindung eines weiteren AN zu Schnittstellen, die zu erheblichen Erschwernissen oder Zusatzkosten sowie Gewährleistungs oder Haftungsfragen bei Störungen/Schäden führen kann. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.