Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0628-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Adresse des Beschafferprofils: www.BVG.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0628-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG. Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen zu den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit Werbung enthalten, sowie Aussagen zu Werbeträgern mit Einschätzungen ihrer denkmalrechtlichen Verträglichkeit auf den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien. Der Denkmalpflegeplan dient als praktische Hilfestellung für den Umgang mit Werbung und Planung von Werbeanlagen. Unter seiner Heranziehung sollen Genehmigungsverfahren für Werbeanlagen vereinfacht werden, insbesondere Verfahren zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 11 DSchG Bln. Zudem soll der Denkmalpflegeplan als Unterstützung dienen bei:

— der konkreten Suche nach geeigneten Standorten für bestimmte Werbeträger,

— der konkreten Suche nach geeigneten Werbeträgern für bestimmte Standorte,

— der Klärung von Standortfragen bei solchen Werbeträgern, auf welche nicht explizit eingegangen wird (wie z. B. solche mit Sonderformaten), durch allgemeine Aussagen zur Verträglichkeit von Werbeträgern und die Aussagen zu den U-Bahn-Linien.

Die U-Bahnhöfe sollen nach Linien betrachtet werden, da die Bahnhöfe einer Linie häufig von einem Architekten konzipiert worden sind. Der fertige Denkmalpflegeplan ist so auszugestalten, dass er vom Landesdenkmalamt akzeptiert wird und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Er soll als Vereinbarung, auf dessen Basis zukünftig neue und/oder modernisierte Werbeanlagen bei den Unteren Denkmalschutzbehörden beantragt werden, gelten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen haben Erfahrungen in der strukturierten und komplexen Erstellung von Denkmalpflegeplänen, sowie Konzepten der Stadt- und Raumplanung in Großstädten. (insgesamt 4 Punkte: 2 Punkte für die Erstellung der Denkmalpflegepläne, 2 Punkte für die Erstellung von Konzepten zur Stadt- und Raumplanung in Großstädten) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet. (4 Punkte) Spezifische Erfahrung in der Außenwerbung in Bahnhöfen ist von Vorteil und wird mit 2 Punkten bewertet. / Gewichtung: 13,20
Qualitätskriterium - Name: 2. Die für die Projektdurchführung verantwortlichen Personen weisen die Abdeckung und Vernüpfung der Kompetenzen durch die Referenzprojekte auf, dazu zählen (1) Klärung der Genehmigungssituation von baulichen Anlagen (3 Punkte: liegt vor = 3 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte) (2) Analyse von Räumen des Nah- oder Fernverkehrs (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (3) Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden bei der Erstellung von Denkmalpflegeplänen oder Konzepten der Stadt- und Raumplanung (2 Punkte: liegt vor = 2 Punkte, liegt nicht vor = 0 Punkte) (4) Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Architekturepochen in der Gestaltung von Räumen des Nah- und Fernverkehrs (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (5) Einstufung von Stadtmöbelierung zur baulichen und wirtschaftlichen Verträglichkeit in Bauwerken der Verkehrsinfrastruktur (1 Punkte: liegt vor = 1 Punkt, liegt nicht vor = 0 Punkte) (6) Entwicklung von Leitlinien zum Umgang mi / Gewichtung: 19,80
Qualitätskriterium - Name: 3. Das vorgeschlagene Konzept zur Zeitplanung für die Abwicklung des Denkmalpflegeplans ist nachvollziehbar, transparent und für Größe und Umfang des Projektes angemessen (max. 5 Punkte). Dieser erfasst alle wesentlichen Aufgaben, stellt die einzelnen Arbeitspakete und -schritte (Arbeitsaufwand in Tagen, Anzahl der im Projekt gebundenen Mitarbeiter, etc.) deutlich dar (max. 5 Punkte). Er ist daher aus Sicht der BVG geeignet, die Erstellung des Denkmalpflegeplanes erfolgreich umzusetzen. Es werden maximal 10 Punkte vergeben. / Gewichtung: 13,50
Qualitätskriterium - Name: 4. Das Vorgehensmodell zur Kommunikation mit dem Landesdenkmalamt, bei Bedarf mit den Unteren Denkmalschutzbehörden, sowie dem Auftraggeber ist nachvollziehbar und deckt sich mit den Erwartungen an ein derartiges Projekt. Der Ansatz berücksichtigt die Gegebenheiten bei der BVG und des Landesdenkmalamtes, sowie den Unteren Denkmalschutzbehörden und basiert auf einer gesunden Mischung aus Methodenwissen und Umsetzungsorientierung (max. 6 Punkte). Die Einbindung der BVG in die einzelnen Arbeitsprozesse und -schritte ist transparent und nachvollziehbar dargestellt (max. 4 Punkte). Es werden maximal 10 Punkte vergeben. / Gewichtung: 13,50
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Öffentlichkeitsarbeit: In Bezug auf die Kommunikation zm das Thema Werbung in denkmalgeschützten U-Bahnhöfen sind möglicherweise weitere zusätzliche Leistungen zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 242-599824
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2021