Unterstützungsleistung IT Hotline Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0495-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung IT Hotline
Die BVG beabsichtigt, einen Teil des Aufgabenspektrums des Service-Desk-Teams an einen externen Dienstleister zu vergeben. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den First- und Second-Level-Support von standardisierten Anwendungen und Endgeräten (Office- und IT-Support). Die zentrale Herausforderung des Hotline-Teams besteht darin, für die Fachbereiche hinreichend erreichbar zu sein und eine hohe Erstlösungsquote bei den Anfragen zu erreichen sowie die Einrichtung von Benutzerprofilen und Berechtigungen mit hoher Qualität zu erbringen.
Die BVG verfolgt die Vision, den Umstieg vom eigenen Auto auf Gemeinschaftsverkehre zu erleichtern, von Diesel und Benzin auf Elektroantriebe umzustellen und gleichzeitig die Emissionen pro Fahrt zu reduzieren, kurz, die Mobilität soll aus einer Hand angeboten werden. Zur Stärkung des Kerngeschäftes sowie zur Weiterentwicklung des Mobilitätsangebotes der BVG bedarf es diverser Hintergrundsysteme, u. a. komplexer IT-Systeme, zur Unterstützung von Planungs-, Überwachungs-, und Steuerungsprozessen im Rahmen der Betriebsplanung. Der Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (VI) sichert den IT-Betrieb dieser Systeme bei einer Verfügbarkeit von 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Von den rund 14 400 Mitarbeitern nutzen ca. 6 700 Anwender mit ca. 10 000 Endgeräten die IT-Serviceleistungen des Unternehmensbereiches Informations- und Vertriebstechnologie (VI). Innerhalb des Unternehmensbereiches VI ist ein Service Desk verortet. Im Service-Desk-Team wird der Kontakt zu den Fachbereichen der BVG gepflegt und bezogen auf alle IT-Services eine erste Unterstützung (First-Level-Support) geleistet. An dieser Stelle finden eine strukturierte Aufnahme des Anliegens sowie ein erster Klärungs- und Lösungsversuch des Problems statt. Bei Nichtlösung erfolgt eine Weiterleitung an die bearbeitende Stelle innerhalb von VI. Darüber hinaus ist das Hotline-Team für die Benutzerverwaltung und die Prüfung von Benutzerverwaltungs- und Softwareaufträgen (Neutrale Prüfstelle) verantwortlich. Die zentrale Herausforderung des Hotline-Teams besteht darin, für die Fachbereiche hinreichend erreichbar zu sein und eine hohe Erstlösungsquote bei den Anfragen zu erreichen sowie die Einrichtung von Benutzerprofilen und Berechtigungen mit hoher Qualität zu erbringen. Die BVG beabsichtigt, einen Teil des Aufgabenspektrums des Service-Desk-Teams an einen externen Dienstleister zu vergeben. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den First- und Second-Level-Support von standardisierten Anwendungen und Endgeräten (Office- und IT-Support). Die Kurzbeschreibung der Aufgaben sieht folgendermaßen aus:
— Identifizieren des Anrufers,
— Aufnahme der Kontaktmöglichkeiten des Anrufers,
— Strukturierte Aufnahme des Anliegens,
— Priorisierung und Klassifizierung,
— Erster Klärungs- bzw. Lösungsversuch,
— Bei Nichtlösung Weiterleitung an die bearbeitende Stelle (Supportgruppe),
— Auskunft über den Stand der Arbeiten,
— Schließen des Vorgangs und Information an den Anwender Im Hinblick auf zukünftig ansteigende Anwenderzahlen soll die Servicequalität weiter sichergestellt bzw. verbessert werden.
Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bis max. 31.5.2029 verlängert werden. Der Vertrag endet, bei Ziehung der 1.Option, spätestens zum 31.12.2025. Bei Ziehung der 2.Option, spätestens zum 31.5.2029. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung über das Nachrichtenportal. Alle übringen Vergabeunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3) der Bekanntmachung genannten Link abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistung IT Hotline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.