Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2020-0183

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 086-223650)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Generalplanungsleistungen im Hochbau am Flughafen BER

Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2020-0183
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Generalplanungsleistungen insbesondere für bauliche Anlagen des Hochbaus am Campus des BER abzuschließen. Die Planungsleistungen werden für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerke, Anlagen der Technischen Ausrüstung im Rahmen von Neu-, Veränderungs- und Erweiterungsbauten, baulichen Optimierungen, Umbauten, Wiederaufbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen, raumbildenden Ausbauten, Mängelbeseitigungsmaßnahmen sowie Restleistungen im Zuge von Ersatzvornahmen erforderlich. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen in Anlehnung an die HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 8 werden auch Leistungen der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik sowie Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an die AHO (Heft 17) und zusätzliche flughafenspezifische Planungsleistungen benötigt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 086-223650

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Die Beschaffung umfasst u. a. Grund-, Besondere und Beratungssleistungen in Anlehnung an die HOAI sowie Leistungen des Brandschutzes nach AHO zu folgenden Leistungsbilder, ALG bzw. Fachplanungen und voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (alle Angaben sind ca.-Angaben):

— Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 33 und § 34 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Objektplanung Freianlagen, § 39 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Tragwerksplanung (Hochbau), § 49 und § 51 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— technische Ausrüstung: § 53 und § 55 gemäß HOAI:

—— Leistungsbild Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Wärme und Kältetechnik mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Lufttechnische Anlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Starkstrom mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Förderanlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Bauphysik zu Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik, Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von je ca. [Betrag gelöscht] EUR;

— Brandschutz, gem AHO, Heft 17 mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen sind im Zuge der Projektumsetzung auch übergeordnete bzw. ergänzende flughafenspezfische Leistungen zu erbringen, die sich u. a. aus den Projektanforderungen, der Komplexität, der Vielzahl von Projektbeteiligten und speziellen Vorschriften und technischen Regelwerken, die für Flughäfen gelten, ergeben. Ein Abbild der geforderten Planungsleistungen ist dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Entwurf gibt einen Überblick zu den geforderten Architekten- und Ingenieursleistungen. Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit o. g. anrechenbaren Kosten (netto). Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, verteilt sich die reale Gesamtabrufmenge ggf. ungleichmäßig auf mehrere Rahmenvertragspartner. Über die Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch eines AN, auf den Abruf einzelner Leistungsbilder/-phasen/Fachplanungsleistungen. Die Preisermittlung für die Grundleistungen erfolgt u. a. auf Grundlage der HOAI und AHO (Heft 17) mit Auf- bzw. Abschlägen auf die Basissätze der Honorartabellen sowie für die besonderen und zusätzlichen Leistungen über Stunden-/Tagessätze und ggf. Pauschalpreise. Der AG behält sich ferner vor, Miniwettbewerbe unter den Vertragspartnern zur Preisermittlung durchzuführen.

muss es heißen:

Die Beschaffung umfasst u. a. Grund-, Besondere und Beratungssleistungen in Anlehnung an die HOAI sowie Leistungen des Brandschutzes nach AHO zu folgenden Leistungsbilder, ALG bzw. Fachplanungen und voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (alle Angaben sind ca.-Angaben):

— Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 33 und § 34 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Objektplanung Freianlagen, § 39 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Tragwerksplanung (Hochbau), § 49 und § 51 gemäß HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Technische Ausrüstung: § 53 und § 55 gemäß HOAI:

—— Leistungsbild Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Wärme und Kältetechnik mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Lufttechnische Anlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Starkstrom mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Förderanlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

—— Leistungsbild Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Bauphysik zu Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik, Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von je ca. [Betrag gelöscht] EUR,

— Brandschutz, gem AHO, Heft 17 mit maximaler Abrufsumme von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR. Neben den Grund- und Besonderen Leistungen sind im Zuge der Projektumsetzung auch übergeordnete bzw. ergänzende flughafenspezfische Leistungen zu erbringen, die sich u. a. aus den Projektanforderungen, der Komplexität, der Vielzahl von Projektbeteiligten und speziellen Vorschriften und technischen Regelwerken, die für Flughäfen gelten, ergeben. Ein Abbild der geforderten Planungsleistungen ist dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Entwurf gibt einen Überblick zu den geforderten Architekten- und Ingenieursleistungen. Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit o. g. anrechenbaren Kosten (netto). Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, verteilt sich die reale Gesamtabrufmenge ggf. ungleichmäßig auf mehrere Rahmenvertragspartner. Über die Vertragslaufzeit besteht kein Anspruch eines AN, auf den Abruf einzelner Leistungsbilder/-phasen/Fachplanungsleistungen. Die Preisermittlung für die Grundleistungen erfolgt u. a. auf Grundlage der HOAI und AHO (Heft 17) mit Auf- bzw. Abschlägen auf die Basissätze der Honorartabellen sowie für die besonderen und zusätzlichen Leistungen über Stunden-/Tagessätze und ggf. Pauschalpreise. Der AG behält sich ferner vor, Miniwettbewerbe unter den Vertragspartnern zur Preisermittlung durchzuführen.

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

1.4. Zwei Referenzen aus dem unter 1 genannten Zeitraum: Leistungsart:

— Leistungen gemäß HOAI § 53, § 55 für die LP 3 bis 6 der Technische Ausrüstung (ALG 1),

— Abwasser- und Wasseranlagen in Gebäuden, davon mindestens eine Referenz für die Planung von Löschanlagen nach VdS CEA 4001, Leitungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto pro Bauvorhaben.

muss es heißen:

1.4. Je eine Referenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum: Leistungsart:

— Leistungen gemäß HOAI § 53, § 55 für die LP 3 bis 6 der Technische Ausrüstung (ALG 1),

— Planung von Abwasser- und Wasseranlagen in Gebäuden und der Technische Ausrüstung (ALG 7),

— Planung von Löschanlagen nach VdS CEA 4001, Leitungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto pro Bauvorhaben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: