Lieferung vollelektronischer Kompaktkehrmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: WFB-ZVS-2021-0013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-bremer-stadtreinigung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfb-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung vollelektronischer Kompaktkehrmaschinen
Lieferung von bis zu drei elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschinen mit Drei-Besen-Technik.
Stadtgemeinde Bremen (Lieferort)
Lieferung von bis zu drei vollelektrischen Kompaktkehrmaschinen (ausschließlich Neuware) mit einem 3-Besensystem und einem Kehrgutbehälter mit einem Systemvolumen von 2 m3 brutto und einem max. Gesamtgewicht von 4 500 kg.
Die Fahrzeuge werden zur Straßenreinigung im Stadtgebiet Bremens, auf ein- und zweibahnigen Straßenquerschnitten, Radwegen und Plätzen eingesetzt.
Die gesamte Vergabe steht unter einem sog. Haushaltsvorbehalt!
Der Auftraggeberin wurden die Mittel zur Beschaffung zugesagt; allerdings muss die Zuwendung noch förmlich von dem zuständigen Gremium freigegeben werden. Sollte die in Aussicht gestellte Mittelzuwendung aus Gründen, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss hat, bis zum Ablauf der Binde- und Zuschlagsfrist nicht erfolgen bzw. versagt werden, kann eine Beauftragung in Ermangelung finanzieller Mittel nicht erfolgen. In diesem Falle ist die Auftraggeberin berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Erteilung eines Zuschlags zu beenden!
Vorbehaltlich der vorbeschriebenen Mittelzuwendung wird die Auftraggeberin die Auslieferung mindestens einer Kompaktkehrmaschine in Auftrag geben.
Die Auftraggeberin erhält zusätzlich die Option, eine oder 2 weitere Kompaktkehrmaschinen zu bestellen. D. h., die verbindlichen Angebote der Bieterinnen müssen sich auf drei Kompaktkehrmaschinen beziehen.
Die Auftraggeberin wird die Ausübung ihres Optionsrechts vom wirtschaftlichen Ergebnis dieser Ausschreibung (Angebotspreis) abhängig machen. Das Optionsrecht erlischt mit Ablauf der Bindefrist.
Anmerkung zu II.2.7) "Laufzeit des Vertrages":
Die Auslieferung muss bis spätestens 15.12.2021 erfolgt sein. Ansonsten behält die Auftraggeberin sich vor, von ihrem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt 124LD, beschränkt auf nachfolgende Punkte:
— Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Erklärung zu verfügbaren Arbeitskräften,
— Angaben zu Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— Nachweis über eine gültige Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 10 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden).
Sie oben Ziffer III.1.2);
— Mindestens drei Referenzen oder Eigenerklärungen über vergleichbare Leistungen (Lieferung von elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschinen), nicht älter als 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).