IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité Referenznummer der Bekanntmachung: DL 56/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité
IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité.
10117 Berlin
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung, Installation (Anschließen, Konfigurieren, Einrichten) einschließlich der Einweisung in die technische Ausstattung (Hard- und Software) inklusiver Möbel sowie Schulung und der Pflege der Software im Rahmen der Erneuerung der Technischen Leitwarte/ bzw. des Kontrollraums für die Charité - CFM Facility Management GmbH.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die gebrauchsfertige technische Ausstattung (u. a. KVM-Switche) inklusiver Möbel betriebsfertig bereitzustellen und die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, diese Anlage eigenständig zu betreiben.
Innerhalb des Gesamtprojektes wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren notwendig. Vom Auftragnehmer wird eine ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Projektes erwartet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Erneuerung im laufenden Betrieb, ohne Störung des Betriebsflusses und der Überwachungsfunktion der Leitwarte, in das durch die Erneuerung hervorgehende System zu integrieren sowie die dafür nötigen Tätigkeiten durchzuführen. Dabei sollen alle bestehenden Meldungen, Signale, Überwachungs-, Kontroll-, Steuer-, und Erweiterungsfunktionen erhalten bleiben und in das neue System integriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-System (Hard- und Software) zur Erneuerung der technischen Leitwarte der Charité
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.jungmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]