Infrastrukturelle Facility Services (IFS) Referenznummer der Bekanntmachung: Labor Berlin 3_2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laborberlin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastrukturelle Facility Services (IFS)
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für Technische Facility Services (TFS) in den von ihm genutzten Gebäuden an den Standorten „Sylter Straße 2“ und „Erlenhöfe“ für die Dauer von 36 Monaten mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Berlin
Die Beschaffung beinhaltet folgende Leistungen:
— Prüfung und Übernahme der Projekt- und Bestandsdokumentation des Auftraggebers (Start-Up),
— Vorbereitung Regelbetrieb: Übernahme der Gebäude sowie der Gebäudeausstattung (Start-Up),
— Objektmanagement (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Pflege und Fortschreibung der alphanumerischen Bestandsdokumentation (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Pflege und Fortschreibung der grafischen Bestandsdokumentation (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Dokumentation Projekt- und Betriebsführungsdokumentation und laufendes Berichtswesen (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Jährlicher Objektzustands- und Qualitätsbericht (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Unterstützung durch Projektmanagement als Bedarfsposition (Übergreifendes Gebäudemanagement),
— Betriebsführung/Bedienung der Bau- und Anlagentechnik (Betriebsführung und Objektbetrieb),
— Koordination Wiederkehrender Prüfungen (Wiederkehrende Prüfungen),
— Prüfung elektrischer Betriebsmittel (ortsveränderlich) nach DGUV Vorschrift 3 (Wiederkehrende Prüfungen),
— Prüfung elektrischer Betriebsmittel (ortsfest) nach DGUV 3 (Wiederkehrende Prüfungen),
— Inspektion und Wartung,
— Meldezentrale/Leitstelle (Instandsetzungen und variable Leistungen),
— Kleinmaßnahmen/Hausservice (Instandsetzungen und variable Leistungen),
— Instandsetzungen und Ein-, Aus- und Umbauten zum Teil als Bedarfspositionen (Instandsetzungen und variable Leistungen),
— Überleitung bei Vertragsbeendigung.
Die Leistungen sind, in unterschiedlicher Ausprägung, an den beiden bezeichneten Standorten des Auftraggebers zu erbringen.
Viermal um jeweils ein Jahr.
Siehe vorstehende Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien und -nachweise werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung genannt.
Die Eignungskriterien und -nachweise werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung genannt.
Die Eignungskriterien und -nachweise werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung genannt.
Die Eignungskriterien und -nachweise werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung genannt.
Die Bedingungen werden sich aus der Aufforderung zur Interessensbestätigung bzw. den Vergabeunterlagen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen werden aufgefordert, bis zum Ablauf der in IV.2.2) geregelten Frist (Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen), Ihr Interesse an dem Auftrag in Textform per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen (Interessensbekundung). Ohne rechtzeitige Bekundung des Interesses kann keine Beauftragung im späteren Vergabeverfahren erfolgen, weil der Auftrag ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung im nicht offenen Verfahren vergeben werden wird. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Eingang der Interessenbestätigung in Textform zu bestätigen.
2. Das spätere Vergabeverfahren (nicht offenes Verfahren) wird über eine eVergabe-Plattform abgewickelt werden. Jede Kontaktaufnahme bzw. Korrespondenz während des Vergabeverfahrens (einschließlich des Teilnahmewettbewerbs) hat sodann ausschließlich über diese eVergabe-Plattform zu erfolgen. Bei technischen Fragen zur verwendeten eVergabe-Plattform wird den Bewerbern/Bietern der Support des Anbieters zur Verfügung stehen. Die Einzelheiten werden sich aus der Aufforderung zur Interessenbestätigung ergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).