Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Lurup 2021-2026; sowie einer Option, im Fall einer förmlichen Festlegung des Bereiches Luruper Hauptstraße West als Sanierungsgebiet, als Sanierungsträger 2021-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2020000692
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Lurup 2021-2026; sowie einer Option, im Fall einer förmlichen Festlegung des Bereiches Luruper Hauptstraße West als Sanierungsgebiet, als Sanierungsträger 2021-2026
Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Lurup 2021-2026; sowie einer Option, im Fall einer förmlichen Festlegung des Bereiches Luruper Hauptstraße West als Sanierungsgebiet, als Sanierungsträger 2021-2026.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Hamburg Altona - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebietsentwicklung im RISE Gebiet Lurup im voraussichtlichen Förderungszeitraum 1.5.2021 - 31.12.2026. Der Vertrag soll darüber hinaus 2 Optionen beinhalten:
1. Die erste Option umfasst die zeitlich parallele Übernahme der Sanierungsträgerschaft im Falle einer förmlichen Festlegung des Bereiches Luruper Hauptstraße West als Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB. Sie beinhaltet die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Sanierungsträger gem. §§ 157-159 BauGB oder als treuhändischer Sanierungsträger § 157-161 ff BauGB. Die Beauftragung der Option steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und des erforderlichen Beschlusses des Hamburger Senats über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes. Die Entscheidung darüber fällt auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB im IV. Quartal 2020. Sofern diese Option zum Tragen kommt, erfolgt eine Aufteilung des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets nach dem Schlüssel 90 % Gebietsentwicklung und 10 % Sanierungsträgerschaft. Wenn die Option der Sanierungsträgerschaft nicht zum tragen kommt, bemisst sich das Gesamtbudget auf den Anteil von 90 % für die Gebietsentwicklung. Die sich hieraus ergebenden Jahresbudgets sind dem § 9 des Entwurf des Rahmenvertrags zu entnehmen.
2. Die zweite Option beinhaltet die Verlängerung des Vertrags zur Gebietsentwicklung um 5 Jahre für den Zeitraum von 2027 - 2031. Im Falle des Wirksamwerdens von Option 1 kann die Verlängerungsoption auch die Sanierungsträgerschaft beinhalten. Die zweite Option steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Abschlussbilanzierung, die voraussichtlich Anfang 2026 vorliegen, und der Entscheidung des RISE Leistungsausschusses Programmsteuerung (LAP).
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.12.2026 festgelegt, mit einer von der Entscheidung des Leitungsausschusses Programmsteuerung (LAP) abhängigen Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre bis maximal zum 31.12.2031. Während dieses Zeitraums wird das hier formulierte Leistungsverzeichnis jährlich entsprechend der Erfordernisse der Projektentwicklung fortgeschrieben und konkretisiert. Die Finanzmittel stehen unter dem Vorbehalt der Senatsbeschlüsse zum Haushalt der FHH. Die Wirksamkeit dieser Option mit Angabe des erforderlichen Verlängerungszeitraums wird dem AN voraussichtlich bis zum 30.6.2026 mitgeteilt.
Das jährlich zur Verfügung stehende Budget für die Gebietsentwicklung und Sanierungsträgerschaft ist gedeckelt. (gemäß Ziffer 1.5 Leistungsbausteine im Technischen Leistungsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Lurup 2021-2026; sowie einer Option, im Fall einer förmlichen Festlegung des Bereiches Luruper Hauptstraße West als Sanierungsgebiet, als Sanierungsträger 2021-2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.