Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen und weitere Pflegemaßnahmen für den BFB Rhein-Weser, 3 Lose (VOEK 376-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 376-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen und weitere Pflegemaßnahmen für den BFB Rhein-Weser, 3 Lose (VOEK 376-20)
Los 1:
— Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen,
— Kronenpflege, Fällung, Sicherungsmaßnahmen an Platanen inkl. Kontrolle und
— Totholzentfernung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsabruf teilweise nicht zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Positionen 1 bis 3 sowie 7 bis 9 werden beginnend ab dem 1.3.2022 abgerufen.
Los 2:
— Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen,
— Kronenpflege, Fällung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit.
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsabruf teilweise nicht zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Positionen 1 und 2 sowie 6 und 7 werden beginnend ab dem 1.3.2022 abgerufen.
Los 3:
— Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen,
— Kronenpflege, Fällung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit.
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen für Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Duisburg-Meiderich, Herne, Datteln, Dorsten und Friedrichsfeld
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke
Duisburg-Meiderich, Herne, Datteln, Dorsten und Friedrichsfeld
Bundeswasserstraßen: jeweils beidseitig der Ruhr (km 0,000-12,200), Rhein-Herne Kanal (RHK, km 0,000-45,500), Weser-Datteln Kanal (WDK, km 0,200-60,250) und Dortmund-Ems Kanal (DEK, km 1,440-21,500)
— Kronenpflege ca. 985 Bäume/Jahr,
— Fällung ca. 1 100 Bäume/Jahr,
— Sicherungsmaßnahmen an Platanen ca. 597 Bäume/Jahr,
— kontrolle Eichenprozessionsspinner-Befall ca. 6 600 Bäume/Jahr,
— Entfernung Eichenprozessionsspinner ca. 5 000 mal jährlich,
— Fällung bei Rußrindenkrankheit ca. 225 Bäume/Jahr,
— Aufwuchsbeseitigung um Einzelbäume ca. 40 Bäume
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsabruf teilweise nicht zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Positionen 1 bis 3 sowie 7 bis 9 werden beginnend ab dem 1.3.2022 abgerufen.
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Altenrheine, Münster, Lüdinghausen und Hamm. Bundeswasserstraßen: Dortmund-Ems-Kanal
Wasserstraßen und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Altenrheine, Münster, Lüdinghausen und Ham. Bundeswasserstraßen: Dortmund Ems Kanal (DEK, km 21,5 bis 138,3) Neue und Alte Fahrt (DEK NF, DEK AF) und Datteln Hamm Kanal (DHK, km 0,0 bis 47,19)
— Kronenpflege, Fällung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit,
— Kronenpflege ca. 676 Bäume/Jahr,
— Fällung ca. 1 000 Bäume/Jahr,
— Kontrolle Eichenprozessionsspinner ca. 1 550 Bäume/Jahr,
— Entfernung Eichenprozessionsspinner ca. 1 700 mal jährlich,
— Fällung bei Rußrindenkrankheit ca. 225 Bäume/Jahr.
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsabruf teilweise nicht zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Positionen 1 und 2 sowie 6 und 7 werden beginnend ab dem 1.3.2022 abgerufen.
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen Kronenpflege, Fällung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Mittellandkanal, Elbe Seitenkanal, Außenbezirke Min-den, Bad Essen, Bramsche, Bundeswasserstraßen: Mittellandkanal (MLK), Verbindungskanal Süd und Nord zur Weser, Stichkanal Osnabrück (SKO), Erste Fahrt MindenBundeswasserstraßen: Mittellandkanal (MLK), Verbindungskanal Süd und Nord zur Weser, Stichkanal Osnabrück (SKO), Erste Fahrt Minden
— Kronenpflege ca. 1 000 Bäume/Jahr,
— Fällung ca. 1 000 Bäume/Jahr,
— Lichtraumprofilschnitt ca. 5 000 laufende Meter je Jahr,
— Müllbeseitigung ca. 7 150 laufende Meter je Jahr,
— Beseitigung Herkulesstauden ca. 50 Stück/Jahr (Herkulesstauden ausgraben, abstechen, thermische Behandlung, fachgerechte Entsorgung),
— Entfernung Eichenprozesionsspinner-Befall ca. 275 Stück/Jahr,
— Fällung bei Rußrindenkrankheit ca. 280 Bäume/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen für Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Duisburg-Meiderich, Herne, Datteln, Dorsten und Friedrichsfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt: Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Altenrheine, Münster, Lüdinghausen und Hamm. Bundeswasserstraßen: Dortmund-Ems-Kanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen Kronenpflege, Fällung, Kontrolle, Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnern (Nester und Raupen), Fällung von Bäumen mit Rußrindenkrankheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e Vergabe Plattform(www.evergabe online.de) bis zum 25.3.2021, 12.00 Uhr einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).