Generalplanung Technische Ausrüstung, CVK, DHZC Referenznummer der Bekanntmachung: AF 2/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Technische Ausrüstung, CVK, DHZC
Generalplanung Technische Ausrüstung, CVK, DHZC.
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt in Kooperation mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) eine Konzentration der herzmedizinischen Versorgung auf dem Campus Virchow-Klinikum der Charité (CVK) in Berlin-Wedding. Beide Institutionen wollen ihre herzkreislaufmedizinischen Einrichtungen in einem gemeinsamen Zentrum mit dem Namen „Deutsches Herzzentrum der Charité“ (DHZC) zusammenführen, um ein international führendes Herzzentrum zu etablieren. Hierfür ist die Errichtung eines Neubaus für das DHZC mit einer Nutzungsfläche (NUF) gemäß DIN 277 von rund 29 700 m2 geplant. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) gemäß DIN 276 betragen gerundet 343 Mio. EUR brutto.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung i.S.v. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8. als Generalplanung von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung. Nicht erfasst sind die Leistungen der Medizin,- Labor- und Küchentechik.
Die Charité beabsichtigt, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung zu beauftragen und behält sich vor, die weiteren Leistungen stufenweise abzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung Technische Ausrüstung, CVK, DHZC
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde gemäß § 63, Abs. 1, Nr. 1 aufgehoben.
Es wurde kein Angebot eingereicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]