Projektträgerschaft für Fördermaßnahmen im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#007
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für Fördermaßnahmen im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, spätestens zum 1. September 2021 die Projektträgerschaft für eine Fördermaßnahme im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ im Rahmen eines Important Project of Common European Interest (IPCEI) zu vergeben. Neben einem IPCEI ist auch denkbar, zusätzlich im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ strategisch wichtige Vorhaben zu fördern, die dem Aufbau und der Wertschöpfung im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ dienen.
Grundlagen der Förderungen sind die Mitteilung der Europäischen Kommission zu Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse mit dem Binnenmarkt1 (2014/C 188/02 i. V. m. 2020/C 224/02) für das IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien sowie die Verordnung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO, 651/2014) für begleitende F&E-Projekte.
Das Fördervolumen für die geplanten Maßnahmen beträgt aktuell ca. 1,781 Mrd. EUR.
Basierend auf dem Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021-2024: Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa sollen anwendungsnahe Aktivitäten der europäischen Mikroelektronikindustrie unterstützt und die Entwicklungskompetenz und vor allem die Produktion in Schlüsselbereichen in Europa gehalten und ausgebaut werden.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Das BMWi beauftragt zur Vorbereitung, Ausführung und Umsetzung der Förderungen von Vorhaben im Bereich „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ einen Projektträger, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der oben genannten Fördermaßnahmen.
Ebenso wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützen, eine europäisch harmonisierte bzw. koordinierte Durchführung der Förderaktivitäten sicherzustellen.
Ein Teil der Aufgaben ist die Unterstützung des Auftraggebers bei allen fachlichen und administrativen Fragen im Zusammenhang mit den Förderungen.
Die Zahl der zu betreuenden Vorhaben liegt schätzungsweise zwischen 10 und 50 bis zum Jahr 2026.
Die Grundlaufzeit beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre, bis zum 31.12.2026. Der unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 15,0 bis 20,0 Mio. EUR ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum um 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren,
2. Referenzen über mindestens 3 Aufträge:
— Referenz 1 – Kenntnisse im Bereich der Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien,
— Referenz 2 – Förderprogramme,
— Referenz 3 – Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement,
3. Erlaubnis zur Berufsausübung - Handelsregisterauszug,
4. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck),
5. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck),
6. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
7. sofern zutreffend: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck),
8. sofern zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck),
9. Ausschluss Interessenkonflikte (Vordruck).
Eigenerklärungen zu Ausführungsbedingungen (Vordruck):
1. Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann,
2. Eigenerklärung, dass eine leistungsfähige IT-Ausstattung und technische Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWi vorhanden sind bzw. diese Voraussetzungen sofort unmittelbar nach Zuschlagserteilung geschaffen werden, sodass die Projektträgerleistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können,
3. Eigenerklärung, dass ein angemessenes unternehmensinternes Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystem vorhanden ist,
4. Eigenerklärung, dass entsprechendes Fachpersonal bei Bedarf – auch kurzfristig – dem Fachreferat im BMWi in Berlin auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderprogramme. Der Projektträger könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de