Fuhrparkmanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrparkmanagement
Die Ausschreibung umfasst das Management der Dienstwagen der Bundesdruckerei-Gruppe an den Standorten im Bundesgebiet, sowie anderen europäischen Ländern (derzeit Polen und Kroatien).
Die Fahrzeuge werden grundsätzlich von der Bundesdruckerei GmbH beschafft und im Regelfall gekauft (Eigentum, kein Leasing!). Halter der Fahrzeuge ist immer ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe im Bundesgebiet.
Rund 90 % der Fahrzeuge sind klassische Dienstwagen, die einer Person zur dienstlichen wie auch privaten Nutzung überlassen werden. Die restlichen Fahrzeuge sind sogenannte Poolwagen, die von unterschiedlichen Personen nach Prüfung und Freigabe nur rein dienstlich genutzt werden dürfen. Aktuell gibt es einen Transporter sowie 132 PKW.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Mona-ten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Ver-tragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 3 Mal, das heißt, eine Vertragsverlänge-rung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezogen auf den mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen,
— Angaben der durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahl (bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie bezogen auf beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen) für die letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“).
— Referenzen: mindestens 3 vergleichbare Referenzen – Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen: mindestens 10 pro Jahr,
— Anzahl betreuter Flotten: mehr als 50, davon prozentualer Anteil mit über 100 Fahrzeugen im Bestand: mehr als 20 %,
— Vertragsbestand an Fahrzeugen: mehr als 10 000,
— Betreuung auch von Kauffahrzeugen (ohne Leasing), Anteil mehr als 15 %,
— Anteil PKW im Vertragsbestand: mehr als 50 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.