Bildgesteuerte Schmerztherapie Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05388
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Bildgesteuerte Schmerztherapie
Es soll ein Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von TK-Versicherten gemäß § 140a SGB V zur bildgesteuerten Schmerztherapie der Lenden-, Brust- und Halswirbelsäule geschlossen werden. Ziele sind die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Verbesserung der Versorgung von Patienten mit spezifizierten Rückenschmerzen, Steigerung der Patientenzufriedenheit.
Bundesweit
Schwerpunkt der ärztlichen Leistungen ist eine möglichst schonende und effektive Behandlung von Patienten mit spezifischen Rückenschmerzen durch eine konsequente ambulante Schmerztherapie konkret am Ort der Schmerzentstehung. Ausgewählte Operationen sollen durch ambulante schmerztherapeutische und minimalinvasive Eingriffe ersetzt werden, soweit dieses aus medizinischer Sicht und unter Berücksichtigung sozialer Rahmenbedingungen der Patienten möglich ist. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Managementleistungen im Bereich der Schmerztherapie, hierzu zählen u.a. die Rekrutierung und Schulung von ärztlichen Leistungserbringern und die Umsetzung des § 140a SGB V durch die Leistungserbringer. Umfang: ca. 11 000 Injektionen, ca. 240 Facettendenervationen, ggf. zuzüglich ca. 380 schmerztherapeutischer/neurologischer Konsile. Die vorgenannten Mengenangaben bilden eine grobe Schätzung für ein durchschnittliches Vertragsjahr auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und eines durchschnittlichen Einschreibeverhaltens bei vergleichbaren Versorgungsverträgen ab. Abweichend von Ziffer II.2.7) wird der Vertrag nicht für 48 Monate sondern unbefristet geschlossen und kann von der TK oder dem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen, hier: Managementleistungen (z. B. Abrechnung, Teilnahmemanagement Leistungserbringer/Versicherte, Schulungen) im Rahmen von Selektivverträgen (z. B. nach §§ 140 a ff SGB V oder §§ 73b, 73c SGB V) sowie der Mitarbeiterzahlen.
Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist) ausgeführte Leistungen, die mit dem Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind.
Für den Fall, dass ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorsieht, Unterauftragnehmer einzubinden, sollen für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen erbringen soll, vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die vorgenannten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorgelegt werden, wobei sich diese dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen müssen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Soweit diese Angaben und Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die TK diese spätestens vor der Erteilung des Zuschlages von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, anfordern. Die Einreichung ist dann zwingend erforderlich.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei die vorgenannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen sind, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Die Referenzen sind nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dann vergleichbar, wenn der Auftrag folgende Leistungen enthalten hat:
— Erbringung von Managementleistungen im Rahmen von regelversorgungsersetzenden Selektiverträgen nach dem SGB (z. B. §§ 140a ff SGB V oder §§ 73b, 73c SGB V), mit mehr als 350 Versicherten- sowie mindestens 2 ärztlichen Teilnehmern,
— Durchführung der vertragsspezifischen Abrechnung nach § 295 SGB V,
— vertragsspezifische und medizinische Schulung in Theorie und Praxis der teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer,
— Rekrutierung von zugelassenen teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringern, die über die für die Vertragsumsetzung erforderlichen Zugangsvoraussetzungen und Facharztkennung verfügen. Von den rekrutierten ärztlichen Leistungserbringern verfügen mindestens 2 über Erfahrungen mit einer interdisziplinären fachübergreifenden Zusammenarbeit,
— Vorhalten von mindestens einem zentralen Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung am Standort der Leistungserbringung und in der Managementgesellschaft,
— Übernahme der vertragsspezifischen Teilnehmerverwaltung zwischen den beteiligten Ärzten und der Krankenkasse,
— Bei einer nicht mehr laufenden Referenz darf das Vertragsende zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Bei Bietergemeinschaften: Die genannten Anforderungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich um ein sog. hauseigenes Verfahren gemäß § 69 Abs.4 SGB V.
2. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf die 3 wirtschaftlichsten, d.h. auf die auf den Rängen 1 bis 3 liegenden Angebote erteilt.
3. Als Vertragspartner kommen ausschließlich Managementgesellschaften i. S. d. § 140a Abs. 3 Nr. 2 SGB V in Betracht.
4. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind der TK über einen zentralen
Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich „Kommunikation“ zu diesem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Vergabeunterlagen werden nur allen Interessenten im Sinne von vorgenannter Ziffer 3 (Managementgesellschaften) dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine weitere
Bedeutung. Es ist eine kostenlose Registrierung auf http://www.dtvp.de erforderlich.
5. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o. g. Internetadresse abrufbar sind.
6. Neben den unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) aufgeführten Unterlagen sind insbesondere die folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
Von jedem Bieter ist im Rahmen des Angebotsschreibens eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die Bietergemeinschaftsmitglieder (Name und Anschrift) sind unter Ziffer 3 des Angebotsschreibens in die dafür vorgesehene Tabelle einzutragen. Zudem ist der für das Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Bietergemeinschaftsmitglieder auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bei den Mitgliedern eingereicht werden.
Drittunternehmen:
Sofern die Einbindung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen sollen, mit ihrem jeweiligen Leistungsanteil im Verzeichnis der Drittunternehmen unter Ziffer 2 des Angebotsschreibens zu benennen.
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Drittunternehmen auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Verpflichtungserklärung sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDBF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.