Betriebshofverbund Süd-Ost, Ladeinfrastrukturplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0418-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebshofverbund Süd-Ost, Ladeinfrastrukturplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0418-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung Ladeinfrastruktur für E-Busse für den Neubau der Betriebshofe Köpenicker- und Rummelsburger Landstraße

Planungsleistungen der Lph 2 bis 7 gemäß HOAI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und Vorgabe des Berliner Nahverkehrsplans 201-2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Der sukzessive Aufbau einer vollelektrifizierten Elektrobusflotte bis 2030 stellt neue Anforderungen an die bestehende und zukünftige Infrastruktur der Fahrwege sowie an die Betriebshöfe. Die Elektrifizierung der Busflotte bis 2030 wird in mehreren Ausbaustufen realisiert. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Neubauvorhaben, um den künftigen Anforderungen alternativer Antriebe und den steigenden Abstellbedarfen gerecht zu werden. Diese Vorhaben werden in einem Programm zur Realisierung der Werkstattinfrastruktur für die E-Mobilität zusammengefasst und entsprechend eingegliedert im Zuge eines Gesamtstufenkonzeptes umgesetzt. Die Planung der Ladeinfrastruktur wird durch den Auftragsnehmer angefertigt und ist Hauptbestandteil der Beauftragung. Der AN übernimmt die Planung der technischen Ausrüstung der Ring-Netzübergabestation mit Mitteneinspeisung, einschließlich eines betriebseigenen Ringsystems für die 10 kV Versorgung. Weiterhin ist eine 4 MVA Havarie-Einspeisung mit Verschaltungs- und Verriegelungskonzept zwischen den Standorten vorzusehen. Auf beiden Standorten sind High Power Chargers eingeplant. Weiterhin ist vom AN Durchbrüche, Hochführungen und die Trassierung der Ladeinfrastruktur aus der E-Zentrale zu den E-Omnibussen zu planen und mit dem Generalplaner abzustimmen. Die Beauftragung umfasst HOAI Leistungsphase 2-3, sowie 4-7 optional. Die Planung beinhaltet die 10-kV-Netzübergabestation, das dazugehörige 10-kV-Ringnetz, die Ladeinfrastruktur im Carportaufbau, sowie mehrere Schnellladestationen (HPC) auf dem Bh-Gelände, sowie Transformatorstationen, Nieder- und Hochspannungsschaltanlagen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 4 bis 7 sind optional.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 182-440336
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Betriebshofverbund Süd-Ost, Ladeinfrastrukturplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2021