Baufreimachung und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_06 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufreimachung und Erdarbeiten
Baufreimachung und Erdarbeiten für die Sanierung und Erweiterung durch Anbau einer Grundschule.
Lindenberger Str. 12
13156 Berlin
— ca. 150 m Zaun abbauen,
— diverse Ausstattungsgegenstände, Fahrradbügel, Papierkörbe usw. ausbauen,
— ca. 200 m Betonkantenstein abbrechen,
— ca. 810 m2 Hofbeton abbrechen,
— ca. 346 m2 Pflasterflächen abbrechen,
— ca. 77 m2 Mauern im Außenbereich abbrechen,
— 2 Kletterspieltürme abbrechen,
— ca. 695 m2 Oberboden abtragen und abfahren,
— ca. 48 m Fernwärmeleitung im Betontrog abbrechen und entsorgen,
— ca. 458 m Abwasserleitungen, Trinkwasserleitunge, Erdkabel abbrechen und entsorgen,
— ca. 3 225 m3 Bodenabtrag Z1.1 bis Z2 und Entsorgung,
— ca. 2 190 m2 Tragschicht Naturschotter d = 30 cm,
— ca. 100 m3 prov. Baustraße aus Recyclingschotter,
— ca. 230 m2 prov. Baustraße mit Asphaltdeckschicht.
Aufgrund vorhandener Schadstoffe sind die Arbeiten nur durch Unternehmen auszuführen, die über eine
Zulassung nach Gefahrstoffverordnung — GefStoffV Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) Nr. 2.4.2 (4)
Verfügen. Sachkundenachweise nach TRGS 521, 524 und TRGS 519, Anlage 3 sind vorzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baufreimachung und Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13571
Land: Deutschland
Schadstoffsanierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer