Betriebs- und Anwendungsunterstützung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebs- und Anwendungsunterstützung
Gegenstand ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit 4 Losen als Grundlage für die Überlassung von IT-Fachkräften auf Zeit. Die Überlassung erfolgt mittels der Erteilung von Einzelaufträgen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Ein Erstabruf für das jeweilige Los wird mit Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Die zu erbringenden Betriebs- und Anwendungsunterstützungsleistungen erstrecken sich über verschiedene Kompetenzbereiche mit unterschiedlichen Detailkenntnissen. Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit nachweisbarer fachlicher Expertise in den konkreten technischen Disziplinen zu erfolgen. Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt. Die quantitative und qualitative Zusammensetzung des überlassenen Personals ist hierbei stets so zu gestalten, dass die kleinstmögliche Beschäftigtenanzahl mit der größtmöglichen Expertise zum Einsatz kommt. Sämtliches überlassenes Personal muss die Mindestanforderungen an die Qualifikation erfüllen.
Bieter hat das jeweils wirtschaftlichste Angebot eingereicht.
Profilgruppe „Server und Client“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für Server und Client, insbesondere:
— Microsoft-Server-Architekturen,
— Microsoft-Arbeitsplatz-Produkte und Installationen,
— Windows-Terminalserver-Umgebung mit Citrix Management,
— Container-basierter Infrastruktur.
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
— Mindestens 2 Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung.
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Profilgruppe „Anwendungen“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Anwendungen, insbesondere:
— Microsoft SharePoint,
— Cisco Collaboration Suite,
— Atlassian,
— Formularmanagement,
— Dokumentenmanagement,
— Data Warehouse.
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
— Mindestens 2 Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung.
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Profilgruppe „Netzwerk und Kommunikation, Web und Mail sowie Datenbank“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Netzwerk und Kommunikation, Web und Mail sowie Datenbank, insbesondere:
— Netzwerk und Landingzone,
— Online-Services und Content Management,
— Datenbankmanagement.
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
— Mindestens 2 Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung.
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Profilgruppe „Wartung und Weiterentwicklung des Kernsystems bg.standard“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Wartung und Weiterentwicklung des Kernsystems bg.standard, insbesondere:
— Anwendungsentwicklung mit den Schwerpunkten objektorientierte Entwicklung und Nutzung von Entwicklungsframeworks und der Bereitschaft soweit noch keine Kenntnisse vorhanden, sich in das Entwicklungsframework ep/kid einzuarbeiten,
— Testverfahren und den Aufbau von Testfällen,
— Job-Scheduling,
— Client-/Server Architekturen und relationale Datenbanken (z. B. DB2).
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
— Mindestens 2 Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung.
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
3. Mindestanforderung ist der Nachweis (die Kopie) einer gültigen Erlaubnis gemäß § 1 AÜG. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Erlaubnisstand wieder.
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/dem Bieter/in folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr, besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr im Auftragsfall, spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
2. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in Euro (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieter/in in Euro (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung aus dem Bereich der IT-Fachkräfte.
1. Zum Nachweis der Befähigung ist von dem/der Bieter/in reichen Sie bitte eine Liste mit Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte vergleichbaren Leistungen ein, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bieter/in über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der IT-Fachkräfte verfügt.
1. Gültige Erlaubnis gemäß § 1 AÜG.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
3. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB 3. Buch, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
7. Verpflichtung Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht bieteröffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.
6. Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind aufgrund der Erlaubnis nach § 1 AÜG für dieses Verfahren nicht vorgesehen.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in zu Grunde legen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach
(1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de