HAM – Wäschevollversorgung (Zurückversetzung) Referenznummer der Bekanntmachung: 20-19 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
HAM – Wäschevollversorgung (Zurückversetzung)
Leistungen der Textilen Vollversorgung zur Erbringung der beschriebenen Leistungen in 2 unterschiedliche Losen. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein zurückversetztes Verfahren zu Los 1 der vorangegangene Ausschreibung. Die Angebotsfrist für Los 2 ist bereits abgelaufen. Es sind nur noch Angebote für Los 1 einzureichen. Bitte beachten Sie beigefügte Bieterfragenliste.
Textile Vollversorgung
BG Klinikum Hamburg gGmbH
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg
Der Auftrag zur Textilversorgung beinhaltet die Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung und nach Artikelgruppen vorkommissionierte Lieferung der aufgeführten Sortimente.
Die in den Vergabeunterlagen inkl. Anlagen enthaltenen Mengenangaben und Artikelbezeichnungen geben den aktuellen Stand des Bedarfs bzw. Verbrauchs des Auftraggebers wieder. Sie stellen in Hinblick auf die Versorgung der Patienten und Mitarbeiter weder Mindestmengen noch einen Höchstbedarf dar.
Der Auftragnehmer übernimmt die Textile Vollversorgung mit vorwiegend größenbezogener Pool-Berufskleidung mit Einzelteilverfolgung anhand von RFID UHF Transpondern gemäß ISO/IEC 18000-6:2010 (EPC Gen 2), die der Auftragnehmer zu stellen und anzubringen hat. Durch den Auftragnehmer sind ca. 2 100 beim Auftraggeber angestellte Mitarbeiter/Innen mit Mietberufskleidung auszustatten.
Verlängerungsoptionen um 24 Monate und danach um 12 Monate und weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Gestellung und Aufbereitung von Wäsche für ein Krankenhaus) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung über gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Betriebsunterbrechung, Personenschäden, 5 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Schlüsselverlust pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
— Bankerklärung als Bonitätsnachweis (oder vergleichbar) (max. 6 Monate alt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (max. 6 Monate alt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (max. 6 Monate alt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (max. 6 Monate alt.
Los 1:
Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen
Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht Angaben zu Referenzen in den letzten 5 Geschäftsjahren mit vergleichbare Leistungen
Los 1:
1. Mindestens 2 Referenzen über die Gestellung und Aufbereitung von Wäsche für eine Einrichtung des Gesundheitswesens mit mindestens 500 Betten in den letzten 5 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
2. Mindestens eine Referenz über die Gestellung und Aufbereitung von Wäsche für eine Einrichtung des Gesundheitswesens mit mind. 1 500 Beschäftigten in den letzten 5 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR6MJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).