ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 15_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: Gebäudereinigung
Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen für das ITDZ Berlin (Unterhalts- und Glasreinigung), Vertragsbeginn 1.10.2021
— Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung für 7 Gebäude des ITDZ, Unterhaltsreinigungsfläche ca. 23 000 qm und ca. 1 000 qm Grundreinigungsfläche,
— Los 2: Glasreinigung für 7 Gebäude des ITDZ, Innenglas ca. 2 500 qm und Außenglas ca. 4 700 qm.
Unterhaltsreinigung
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung für 7 Gebäude, Unterhaltsreinigungsfläche ca. 23 000 qm und ca. 1 000 qm Grundreinigungsfläche für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 „Unterhaltsreinigung“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Glasreinigung
Die Haupt-Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Glasreinigung für 7 Gebäude des ITDZ, Innenglas ca. 2 500 qm und Außenglas ca. 4 700 qm für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 „Glasreinigung“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) (losunabhängig): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars WIRT – 124 und EI und darüberhinausgehend formlos*A, *U;
III.1.2.2 (A) (losunabhängig): Nettoumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich – Gebäudereinigung und Glasreinigung – der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U, *S
III.1.2.3 (A) (losunabhängig): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (Unterhaltsreinigung) bzw. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden (Glasreinigung) pro Schadensfall. Die Betriebshaftpflicht muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder vergleichbarer Systeme für Gebäudeschließanlagen enthalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Ist die aktuelle Deckungssumme niedriger, ist eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall abzugeben.; *E
(Legende siehe III.1.1)
Zu III.1.2.2 (A): Mindestjahresumsatz in € im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre, Los 1: [Betrag gelöscht] EUR, Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (Unterhaltsreinigung) bzw. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden (Glasreinigung) pro Schadensfall
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
III.1.3.3 (A) (losunabhängig): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U;
III.1.3.4 (A) (je Los): Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenz, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (je Los) unter Verwendung des Formulars E VI
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
— Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
— Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
— Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann.; *L, *S.
(Legende siehe III.1.1)
— zu III.1.3.3 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.) Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird,
— zu III.1.3.4 (A): mindestens 1 Unternehmensreferenz, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (je Los). Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E IV; *A, *U;
III.2.2.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A;
III.2.2.4 (A) (losunabhängig): Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E IV für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen.; *A, *U.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/