Rahmenvereinbarung Parkautomaten 2021-2024, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme Referenznummer der Bekanntmachung: OV-GFZL-175/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lsbg.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Parkautomaten 2021-2024, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme
Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von bis zu 1 900 Parkautomaten Münzgeld/bargeldlos mit Solarbetrieb und bis zu 630 Parkautomaten bargeldlos mit Solarbetrieb.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von bis zu 1 900 Parkautomaten Münzgeld/bargeldlos mit Solarbetrieb und bis zu 630 Parkautomaten bargeldlos mit Solarbetrieb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben (Eigenerklärung) zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung,
— siehe Vordruck Eignung.
— Eigenerklärung, dass über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt wird,
— Angabe (Eigenerklärung) des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— siehe Vordruck Eignung.
Bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe:
— Eigenerklärung, dass der Bieter über die Mittel des Eignungsleihers verfügt,
— Eigenerklärung, dass der Bieter gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung haftet,
— Eigenerklärung, dass der Vordruck Eignung ebenfalls durch den Eignungsleiher ausgefüllt vorgelegt wird,
— siehe Vordruck Eignung.
— Eigenerklärung, dass über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügt wird,
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 oder § 124 GWB,
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 SchwarzArbG oder § 21 AentG,
— Eigenerklärung zur Beachtung des Preisrechts,
— Eigenerklärung Nichtausschluss vom Wettbewerb durch die Finanzbehörde,
— Eigenerklärung Nichtvorliegen von Verfehlungen gem. § 2 (2) GRfW, die einen Wettbewerbsausschluss rechtfertigen könnten,
— siehe Vordruck Eignung.
Bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe:
— Eigenerklärung, dass der Bieter über die Mittel des Eignungsleihers verfügt,
— Eigenerklärung, dass der Bieter gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung haftet,
— Eigenerklärung, dass der Vordruck Eignung ebenfalls durch den Eignungsleiher ausgefüllt vorgelegt wird,
— siehe Vordruck Eignung.
1) Tariftreue und Mindestlohn
— Eigenerklärung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte im Auftragsfall,
— Eigenerklärungen zur Entlohnung von Beschäftigten, Leiharbeitern und Unterauftragnehmern,
— Eigenerklärung über das Vorhalten von Entgeltabrechnungen der eingesetzten Beschäftigten,
— siehe Vordruck Eignung.
2) Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
a) Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, und
b) sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR. Die Versicherung ist dem Auftraggeber von Vertragsschluss an auf Anforderung nachzuweisen.
3) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Zertifikat für Parkautomaten Münzgeld / bargeldlos nach DIN EN 12414:2020 Sicherheitsklasse P3 oder gleichwertig,
— Zertifikat für Parkautomaten bargeldlos nach DIN EN 12414:2020 Sicherheitsklasse P0 oder gleichwertig,
— Bescheinigung nach DIN EN 1300, „Wertbehältnisse - Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern nach ihrem Widerstandswert gegen unbefugtes Öffnen“,
— Zulassung und Datenblatt der Befestigungselemente für das Befestigen des PA am Fundament,
— Datenblatt der Akkus inkl. Gewichtsangabe,
— Nachweis (Eigenerklärung) über Einbauort des Akkus (oben im Technikbereich oder im unteren Teil des PA),
— Nachweis Bisphenol-A-freies Papier,
— Zertifizierung nach PCI/DSS des Acquirers,
— Service- bzw. Rahmenvereinbarung (Vertrag) für bargeldloses Zahlen des angebotenen Acquirer,
— Software-, Sim-Karten- Nutzungsvertrag,
— Nachweis Konfigurationsänderungen (Tarife, Gerätekonfigurationen der PA – Anleitung) gem. Pos. 2.3.18,
— Eigenerklärung Gewährleistung in Monaten,
— Datenblatt bzw. Eigenerklärung Zonenmarkierung mit Nachrüstbarkeit Lichtleiste,
— beispielhaftes Layout Bedientastatur und Nachweis/Eigenerklärung Umrüstung Bedienelement,
— Nachweis/Eigenerklärung Materialbeschaffenheit Gehäuse,
— beispielhaftes Entleerungsticket mit QR-Code und den geforderten Daten des AG,
— vollständige Ersatzteilpreisliste für die angebotenen Parkautomatentypen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zum Eröffnungstermin sind keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Eignung ausgefüllt einzureichen,
— Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]