Übernahme und Verwertung von Laub aus der maschinellen Aufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Laub aus der maschinellen Aufnahme
Die Leistung des Auftragnehmers (nachfolgend auch „AN“) besteht aus der Übernahme, Verwiegung und Verwertung von Laub nach Bedarf und Erfordernissen der SRH. Ein Teil des Laubs wird von der SRH bei den Übernahmestellen des AN angeliefert. Der andere Teil des Laubes wird vom AN von den Umschlagsstellen der SRH abgeholt und zur Verwertungsanlage des AN transportiert.
Der AN verpflichtet sich, die von der SRH übernommenen Abfälle einer ordnungsgemäßen, den geltenden Gesetzen entsprechenden schadlosen Verwertung zuzuführen.
Übernahme Verwiegung und Verwertung von Laub
Übernahme, Verwiegung und Verwertung von Laub in Vergärungs- und/oder Kompostierungsanlagen (Anlieferung durch SRH).
2x um jeweils 1 Jahr
Übernahme, Transport, Verwiegung und Verwertung von Laub aus der maschinellen Aufnahme
Übernahme, Transport, Verwiegung und Verwertung von Laub aus der maschinellen Aufnahme.
2x um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG
— Handelsregisterauszug / Auszug aus vergleichbarem Register (Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.)
— Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
— Umsatz des Unternehmens Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren
— insgesamt und
— im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
— Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Vorlage des Versicherungsscheins, einer Deckungsbestätigung oder einer Rechtsverbindlichen Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu Haftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen. Der Einschluss von Umweltschäden muss explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge mit Angaben zu:
— Gegenstand des Auftrags,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Menge der übernommenen und verwerteten Biogenen Abfälle (Garten und Parkabfall) in Mg/a
2. Beschäftigungszahl:
Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
3. Formblatt Selbstauskunft zur Genehmigung der vorgesehenen Entsorgungsanlage (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG für die hier Ausgeschriebenen Abfallart) und Menge im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.,
4. Für den Gesamtprozess der Kompostierung ist eine Teilnahme an einer Gütesicherung nach Bio-abfV (z. B. RAL GZ 251 oder gleichwertig) nachzuweisen. Zertifikate und Bescheinigungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis über die Gleichwertigkeit eines Gütezeichens ist vom Bieter zu erbringen.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. Vorlage des aktuellen Jahresprüfungszeugnisses der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. oder aktuelle Jahresprüfungszeugnisse gleichwertiger Gütezeichen.
Der Nachweis über die Gleichwertigkeit eines alternativen Gütezeichens ist vom Bieter zu erbringen.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
6. Vorlage des EfbV-Zertifikats, alternativ: Eigenerklärung zur Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der Entsorgungsfachbetriebsverordnung.
Der Punkt gilt auch für Nachunternehmer, es sei denn, der Nachunternehmer führt Ausschließlich eine Transportleistung durch.
7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung.
Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
8. Soweit beim Bieter vorhanden: Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z. B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar),
9. Soweit beim Bieter vorhanden: Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z. B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z. B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar).
Zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand Vergleichbare frühere Aufträge beinhalten, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe bearbeitet wurden.
Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
— Kompostierung von biogenen Abfällen (Garten und Parkabfall) ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen:
Diese haben ihre bisherigen Vergleichbaren Aufträge anzugeben.
Zu 8. Soweit vorhanden: Zertifikate einreichen,
Zu 9. Soweit vorhanden: Zertifikate einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geplante Höchstzahl der Beteiligten an der RV beträgt 5 Unternehmen je Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland