Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz_VOEK 212-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 212-20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395314
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395314
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz_VOEK 212-20

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 212-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden für nachfolgende Liegenschaften Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben:

Los 1

— WE 138654: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK Lengsdorf) und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Provinzialstr. 93 in 53127 Bonn und

— WE 140323: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – Bestückungslager und Technikum (BBK Dransdorf), Siemensstr. 100 in 53121 Bonn.

Los 2

— WE 140537: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), Ramersbacher Straße 95 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Nordrhein-Westfalen, VOEK 212-20 LOS 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Provinzialstr. 93 in 53127 Bonn und

Siemensstr. 100 in 53121 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1

a) WE 138654 - BBK Lengsdorf, THW

Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Gebäudekomplex, der zum Ausschreibungszeitpunkt vom BBK und der Leitung des THW gemeinsam genutzt wird. Es befinden sich auf der Liegenschaft neben Büro- und Verwaltungsflächen der vorgenannten Nutzer ebenso die Einsatzzentralen / Lagezentren.

Die Hauptnutzungszeit der Liegenschaft liegt zwischen 05:30 Uhr und 22:00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.

Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Empfangsdienst und Kontrolldienst) in der Hauptpforte ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:

Montag - Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 05:30 bis 22:00 Uhr; Zweifachbesetzung von 22:00 bis 05:30 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00:00 bis 24:00 Uhr

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Empfangsdienst und Kontrolldienst) in der Tagespforte ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Einfachbesetzung: Montag - Freitag (exkl. Feiertage) von 05:30 bis 22:00 Uhr

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes im Empfang (zugleich Telefonzentrale) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:

Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 08:00 bis 16:30 Uhr

Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 08:00 bis 15:00 Uhr

Von dem Auftragnehmer (AN) ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 15 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.

b) WE 140323 - BBK Dransdorf

Bei der Liegenschaft handelt es sich, um eine Liegenschaft der AG, die zum Ausschreibungszeitpunkt vom BBK genutzt wird. Auf der Liegenschaft befinden sich eine Lagerhalle, Freiflächen zur Lagerung von Fahrzeugen, Ausstattung und Geräten, Labore und eine Strahlenprüfstrecke.

Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Kontrolldienst) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:

Montag - Freitag (exkl. Feiertage): Zweifachbesetzung von 00:00 bis 07:00 Uhr; Einfachbesetzung von 07:00 bis 17:00 Uhr; Zweifachbesetzung von 17:00 bis 00:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00:00 bis 24:00 Uhr

Teile der Liegenschaft (Strahlenschutzstrecke und Bunker) sind durch eine Gefahrenmeldeanlage (Einbruchmeldeanlage) geschützt. Der AN stellt eine zertifizierte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die Aufschaltung der Anlage erfolgt durch den Nutzer der entsprechenden Bereiche für die Zeit außerhalb des Betriebs. Bei Meldungen / Störungen / fehlender Scharfschaltung / Auffälligkeiten o. ä. der Anlage muss das Personal der NSL das Sicherheitspersonal vor Ort informieren.

Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 12 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.

c) WE 138654 - BBK Lengsdorf, THW und WE 140323 - BBK Dransdorf

— Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort,

— Die AG kann vom AN Bedarfsleistungen nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG verlangen - Einzelheiten siehe § 12 der besonderen Vertragsbedingungen. Der AN setzt erfahrene, qua-lifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter zur Leistungserbringung ein.

Für die WE 138654 (BKK Lengsdorf, THW) hat die AG zusätzlich das Recht durch einseitige Willenserklärung schriftlich von dem AN 5 Monate vor geplanter Erweiterung der Pfortenzeiten, die folgende Erhöhung der Besetzung der Tagespforte anzufordern: Einfachbesetzung: Samstag, Sonntag, Feiertag von 05:30 bis 22:00 Uhr. Die Vergütung der Bedarfsleitung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Stundenverrechnungssätze gem. lfd. Nr. 2.2 des Preisblattes (Anlage 2 des Vertrags) multipliziert mit den tatsächlich erbrachten Stunden vor Ort.

Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20 % des Auftragsvolumens begrenzt.

— Der AN stellt manuell geführte Wachbücher zur Verfügung.

d) Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 - Sabotageschutz)

Innerhalb der Liegenschaften des LOS 1 und LOS 2 existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages - Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I a) und die Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Verträge verlängern sich, sofern die AG einer Fortsetzung der Vertragsverhältnisse nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 30.6.2028, 9.00 Uhr ohne das es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften des BBK in Rheinland-Pfalz, VOEK 212-20 LOS 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:

Ramersbacher Straße 95 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2

a) Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Liegenschaft der AG, die zum Ausschreibungszeitpunkt von der AKNZ genutzt wird und dem BBK zugeordnet ist. Die Liegenschaft ist ca. 200.000 m2 groß. Die Liegenschaft ist komplett umzäunt (ca. 5,5 km Zaunlänge).

Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung hat der AG/Nutzerin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitern des AN dar. Die Objektleitung ist montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort, sowie einmalig vier Wochen vor Leistungsbeginn zur Kick-Off-Besprechung vor Ort.

Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein.

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Pforten- und Kontrolldienstes) ist zu den folgenden Zeiten durchzuführen:

Einfachbesetzung: Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 16:30 Uhr und

Freitag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 12:00 Uhr

Zweifachbesetzung: Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 16:30 bis 07:00 Uhr; Freitag (exkl. Feiertage) von 00:00 bis 07:00 und 12:00 bis 24:00 Uhr, sowie Samstage, Sonntage, Feiertage von 00:00 bis 24:00 Uhr

— Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes (Empfangsdienst) ist zu den folgenden Zeiten in Einfachbesetzung durchzuführen:

Montag - Donnerstag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 16:30 Uhr; Freitag (exkl. Feiertage) von 07:00 bis 12:00 Uhr

Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst und Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG, durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet - Einzelheiten siehe § 12 der besonderen Vertragsbedingungen. Der AN setzt erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeiter ein. Sämtliche Änderungen des Leistungsumfanges auf Basis der Bedarfsleistungen sind auf insgesamt 20 % des Auftragsvolumens begrenzt.

Der AN stellt ein manuell geführtes Wachbuch zur Verfügung. Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem mit 9 Kontrollpunkten zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an markanten Punkten der Liegenschaften zu installieren.

b) Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 - Sabotageschutz)

Innerhalb der Liegenschaften des LOS 1 und LOS 2 existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das in den Objekten eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein - auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages - Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anhang I b) und die Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Verträge verlängern sich, sofern die AG einer Fortsetzung der Vertragsverhältnisse nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 30.06.2028, 09:00 Uhr ohne das es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).

2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

(im Vordruck Anhang II enthalten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:

— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,

— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

a) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:

— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,

— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,

— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).

b) Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals:

— Erklärung, dass der AN der AG spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,

Nachweise über die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen,

Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Ein-weisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),

Schichtplan gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),

Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 des Vertrags).

— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Kenntnisse im Umgang mit einem PC verfügen (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

c) Eigenerklärungen LOS 1 - WE 138654 - BBK Lengsdorf, THW:

— Erklärung, dass das in der Hauptpforte im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word), Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

— Erklärung, dass das in der Tagespforte im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

— Erklärung, dass das im Empfang (Telefonzentrale) im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst insbesondere bei der Übernahme der Telefonzentrale vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. PowerPoint, MS-Excel, MS-Word),

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

d) Eigenerklärungen LOS 1 - WE 140323 - BBK Dransdorf

— Erklärung, dass das im stationären Sicherheitsdienst im Pforten- und Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und IT-gestützter Überwachungssysteme / Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage (EMA), Videoüberwachung etc.), die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Fortsetzung III.1.3 Punkt 6:

e) Eigenerklärungen LOS 2 - WE 140537: BBK / AKNZ

— Erklärung, dass das im stationären Sicherheitsdienst im Pforten- und Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und IT-gestützter Überwachungssysteme / Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage (EMA), Videoüberwachung etc.), die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Qualifikation zum Ersthelfer - die Qualifikation darf nicht älter als zwei Jahre sein. Im Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsmitarbeiter/innen ihre Qualifikation zum Ersthelfer behalten und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besuchen und dies der AG nachweisen,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

— Erklärung, dass das im stationären Sicherheitsdienst im Empfangsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im stationären Sicherheitsdienst - Empfangsdienst (idealerweise im Schulungs-, Seminar- bzw. Hotelbetrieb) vergleichbarer Objekte,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - fortgeschrittene Sprachverwendung,

Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. PowerPoint, MS-Excel, MS-Word)

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und IT-gestützter Überwachungssysteme / Sicherheitstechnik (Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage (EMA), Videoüberwachung etc.), die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Qualifikation zum Ersthelfer - die Qualifikation darf nicht älter als zwei Jahre sein. Im Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsmitarbeiter/innen ihre Qualifikation zum Ersthelfer behalten und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besuchen und dies der AG nachweisen,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

— Erklärung, dass das im Interventionsdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

Sachkundeprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,

Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Interventionsdienst vergleichbarer Objekte,

Erfolgreiche Teilnahme an einer auf den Interventionsdienst gerichteten tätigkeitsbezogenen Schulungsmaßnahme,

Soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - selbstständige Sprachverwendung,

Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,

Alter: über 18 Jahre,

Körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.

f) Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung

— Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreiche sicherheitsüberprüft sind (SÜ2 Sabotageschutz),

— Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (SÜ2 Sabotageschutz), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden,

— Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (SÜ2 Sabotageschutz) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.(Näheres zu den Sicherheitsüberprüfungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) unter Punkt 2.1.)

(alles im Vordruck Anlage II enthalten).

7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart

8. Referenzen:

Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre, wobei

Mindestens eine Referenz den regelmäßigen Einsatz von SÜG-überprüften Personal oder vergleichbar beinhalten muss.

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Anzugeben sind: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).

(Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)

Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:

9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.

10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,

— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 05.07.2021 vereinbart werden, der späteste Besichtigungstermin ist der 07.07.2021. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08.07.2021; 12:00 Uhr,

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,

— Für das Angebot ist pro Los das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des jeweiligen Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,

— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2021