Wartung und Beschaffung von Feuerlöschern und Hydranten 2021 V0197/2021 Rahmenvertrag, Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0197/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Beschaffung von Feuerlöschern und Hydranten 2021 V0197/2021 Rahmenvertrag, Bremen
Rahmenvertrag für die Neulieferung und Wartung von Feuerlöschern und Hydranten vom 1.10.2021 bis 30.9.2022 für die Freie Hansestadt Bremen, die Universität Bremen und die Kliniken der Gesundheit Nord (mit der Option 3 Jahre Verlängerung).
Stadt Bremen
Die Immobilien Bremen AöR schreibt den Rahmenvertrag für die Lieferung und Wartung von Feuerlöschern und Hydranten für die Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen aus.
Der Rahmenvertrag soll zum 1.10.2021 beginnen und zum 30.9.2022 enden und mit der Option 3 Jahre Verlängerung abgeschlossen werden.
Die Lieferungen und Wartungen sollen für die Freie Hansestadt Bremen durchgeführt werden.
Los 1:
Neu- und Ersatzlieferungen von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg.
Wartung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg, sowie von diversen Hydranten.
Leistungsumfang: ca. 3 000 Stück diverse Feuerlöscher / ca. 350 Stück diverse Hydranten
Weitere Informationen siehe Verdingungsunterlagen.
Es besteht die Option den Rahmenvertrag 1 x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber kündigt und danach 2 x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer kündigt.
Der Auftraggeber kann außerdem den Rahmenvertrag einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Universität Bremen
Die Immobilien Bremen AöR schreibt den Rahmenvertrag für die Lieferung und Wartung von Feuerlöschern und Hydranten für die Universität Bremen aus.
Der Rahmenvertrag soll zum 1.10.2021 beginnen und zum 30.9.2022 enden und mit der Option 3 Jahre Verlängerung abgeschlossen werden.
Die Lieferungen und Wartungen sollen für die Universität Bremen durchgeführt werden.
Los 2:
Neu- und Ersatzlieferungen von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg.
Wartung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg, sowie von diversen Hydranten.
Leistungsumfang ca. 1 500 Stück diverse Feuerlöscher / ca. 150 Stück diverse Hydranten
Weitere Informationen siehe Verdingungsunterlagen
Es besteht die Option den Rahmenvertrag 1x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber kündigt und danach 2 x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer kündigt.
Der Auftraggeber kann außerdem den Rahmenvertrag einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Gesundheit Nord (4 Klinikstandorte)
Die Immobilien Bremen AöR schreibt den Rahmenvertrag für die Lieferung und Wartung von Feuerlöschern und Hydranten für die Gesundheit Nord aus.
Der Rahmenvertrag soll zum 1.10.2021 beginnen und zum 30.9.2022 enden und mit der Option 3 Jahre Verlängerung abgeschlossen werden.
Die Lieferungen und Wartungen sollen für die 4 Klinikstandorte (Bremen Mitte, Bremen Ost, Bremen Nord und Links der Weser) durchgeführt werden.
Los 3:
Neu- und Ersatzlieferungen von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg.
Wartung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten und Löscheinheiten zwischen 6 kg und 50 kg, sowie von diversen Hydranten.
Leistungsumfang: ca. 2 000 Stück diverse Feuerlöscher / ca. 400 Stück diverse Hydranten
Weitere Informationen siehe Verdingungsunterlagen
Es besteht die Option den Rahmenvertrag 1x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber kündigt und danach 2 x um 1 Jahr zu verlängern zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer kündigt.
Der Auftraggeber kann außerdem den Rahmenvertrag einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Zusicherung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssumme auf 10 Millionen EUR zu erhöhen.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die jeweiligen Referenzen müssen sich pro Los auf die zu vergebene Leistung beziehen, und jeweils den Gesamtauftragswert, wie in den Eigenerklärungen vorgegeben, erreicht haben.
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 4 Jahren
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers.
Einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de