Erstellung von Gutachten für Fahrzeuge und Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10094

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung von Gutachten für Fahrzeuge und Geräte

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10094
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Gerätebegutachtung kurzfristig geschaffen werden.

Der Dienstleister soll über eine Online-Beauftragung beauftragt werden, Fahrzeuge oder Geräte zu einem Schaden (Unfallgutachten) oder aber für den Verkauf (Wertgutachten) zu begutachten und zubewerten. Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1 500 Fahrzeugen und 1 000 Geräten ausgegangen. Erforderliche Schadengutachten können aktuell nicht beziffert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online- Plattform zur Beauftragung von Unfall- und Wertgutachten für Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Über die Plattform können alle Beauftragungen und deren aktueller Stand eingesehen werden. Sie beinhaltet alle gefertigten Dokumente und ermöglicht deren Download. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass innerhalb von 2 Werktagen (für Pkw), innerhalb von 5 Tagen (für Lkw) und innerhalb von 10 Tagen (für Sonderfahrzeuge und Geräte), nach Beauftragung, die beauftragte Dienstleistung vorgenommen wird. 2 Werktage nach Begutachtung liegt in digitaler Form ein Gutachten oder eine Bewertung vor. Das Produkt wird, je nach Art der Beauftragung, per Mail oder Schnittstelle übermittelt. Die Rechnungslegung erfolgt für Unfallgutachten pro Gutachten digital und wird per Mail an den Auftraggeber versandt. Rechnungen zu Wertgutachten für Fahrzeuge und Geräte werden als Sammelrechnung pro Niederlassung ebenfal...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Covid-19-Pandemie schnell in konkreteInvestitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden,um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-225449
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung von Gutachten für Fahrzeuge und Geräte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2021