Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-15-BV-REN-BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung:
Externe IT-Unterstützung.
Nach § 20 b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u. a. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Diese Analysen sind eine Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Strukturen im Betrieb.
Gegenstand der Ausschreibung war die kontinuierliche Erweiterung und der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der webbasierten Softwarekomponenten (Support). Alle webbasierten Berichte werden stetig nach den Bedürfnissen der User bzw. den fachlichen Anforderungen weiterentwickelt. An den Berichten werden regelmäßig Fehlerbehebungen, die Beseitigung von „Unschönheiten“ und technische oder inhaltliche Optimierungen vorgenommen.
Des Weiteren soll die Produktpalette der webbasierten Analysetools im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung sukzessive um 2 weitere Analysetools erweitert werden.
Neben den definierten Erweiterungen der Produktpalette mit 2 neuen Berichtstypen, erfolgen weitere Aufträge zur Weiterentwicklung bzw. notwendige Fehlerbehebungen im Rahmen des Supports in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRRTV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“