Mediaagenturleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12-10-MEH-REN-BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mediaagenturleistungen
Beratung bei der Entwicklung einer Mediastrategie, Mediaplanung, Mediaeinkauf und Erstellen von Reportings zur Erfolgsmessung.
Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen die Pflege der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ und die Unterstützung der AOKs bei der Kundenbindung und Kundengewinnung. Dabei bewegt er sich innerhalb des von den Aufsichtsbehörden vorgegebenen Rahmens (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/20190617_Gemeinsame_Wettbewerbsgrundsaetze_GKV_inkl._Ergaenzungsbeschluesse_01.pdf).
Der AOK-Bundesverband ist keine Konzernzentrale, er gibt nicht vor, wie und mit welchen Themen die elf AOKs in ihren Regionen kommunizieren, vielmehr kümmert er sich um die bundesweite Klammer und die dazugehörige Kommunikation (Dachkommunikation) in überregionalen Medien – vornehmlich konzentriert auf das Markenleitbild.
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse setzen sich ihre Ziele entsprechend der regionalen Marktbedingungen und Anforderungen. Sie kommunizieren vornehmlich in regionalen Medien und konzentrieren sich in der werblichen Ansprache meistens auf Leistungen, Services und vertriebliche Aspekte. Sie handeln gegenüber dem Auftragnehmer selbständig und wickeln alle sie betreffenden Angelegenheiten jeweils eigenständig mit diesem ab.
Zur Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben wird der Auftragnehmer die jeweiligen Auftraggeber zu zielführenden Medienmaßnahmen und optimaler, effizienter Werbeplatzierung sowie bei der Entwicklung ihrer Mediastrategie und der Planung, der Durchführung inkl. des Einkaufs und der Analyse ihrer Werbekampagnen beraten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRR1C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
…
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
…
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.