Fachplanung Fernmeldekabel Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300112

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Fernmeldekabel

Referenznummer der Bekanntmachung: AE10300112
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung von Fernmeldeanlagen, Leistungsphase 2, 3, 5 und Besondere Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rheinland-Pfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt den 6-streifigen Ausbau eines ca. 30,76 km langen Streckenabschnittes der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein ÖPP-Projekt, welches in 2 Abschnitte gegliedert ist. Abschnitt A beinhaltet den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt, Abschnitt B beinhaltet den Ausbau zwischen Autobahnkreuz Mutterstadt und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg. Die Abschnitte A und B werden gemeinsam vergeben. Für die Abschnitte A und B liegen Planfeststellungsbeschlüsse vom 20.11.2014 bzw. 25.9.2017 vor, die Bestandskraft haben. Die Ergebnisse und Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen sind zu berücksichtigen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung Lph 2, 3 und 5 (jeweils anteilig) und Besondere Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien. Grundlage für die Leistung sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung Verkehrsanlage sowie die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Das Objekt wird gemäß HOAI Objektliste Technische Ausrüstung der Honorarzone III zugeordnet. Grundleistungen Objektplanung Technische Ausrüstung Die vorliegende Genehmigungsplanung bedarf einer Vertiefung, Ergänzung bzw. Weiterentwicklung, um den Anforderungen an die technischen Entwurfsunterlagen gemäß den Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) und den aktuellen Richtlinien gerecht zu werden. Für die Technische Ausrüstung sind anteilig Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55 Verkehrsanlagen, Leistungsphase 2, 3 und 5 zu erbringen. Die Planung umfasst die kompletten Planunterlagen und technischen Spezifikationen für – Streckenfernmeldekabel – Notrufsäulen – Kabelhäuser – einschließlich eines Forderungskataloges mit technischen Vorgaben und Spezifikationen der Kom- ponenten für die ÖPP-Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung Bau) – Erarbeitung Planung für Provisorium während Bauzeit Überprüfung der Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung wurde u. a. auf Grundlage der aktuellen Richtlinien überprüft. Nachfolgend werden die Ergebnisse, Anmerkungen und Hinweise für die weitere Planung aufgeführt:

Im bisherigen Planungsverlauf wurden die FM-Anlage nicht berücksichtigt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sollen dies nachholen.

— Es ist eine FM-Anlage nach TR-Kiss zu planen. Die Kabel sind in das gesamthafte BAB-eigene FM-Netz einzupassen und in entsprechender Infrastruktur (Kabelhaus o. ä.) abzuschließen. Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.

— Im Zuge der Planung ist eine Prüfung bzgl. einer ggf. notwendigen KSR-Trasse gem. ARS Nr.  07/2020 und Nutzungsrichtlinien Teil E Nr. 3 (siehe Anlage) durchzuführen bzw. die Baumaßnahme entsprechend zu veröffentlichen. Sollte das Ergebnis positiv sein bzw. Interesse an einer Mitverlegung durch Dritte bestehen, ist dies in der Planung zu berücksichtigen.

— Der AN hat Abstimmungen und Koordinierungen mit dem Planer der Verkehrsanlagen zu führen.

— Planungsstände sind abzugleichen und auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die Lagepläne und Querschnitte. Durch die Planung der FM-Anlagen werden Anpassungen an den NRS-Standorten (Fahrzeugrückhaltesysteme, Fahrbahnbreite usw.) erforderlich. Entspr. Zuarbeiten sind dem VA-Planer zu übergeben.

— In Lageplänen und Straßenquerschnitten sind die KSR-Trasse, Schächte und NRS-Standorte zu ergänzen.

— Die fernmeldetechnischen Anlagen sind innerhalb der planfestgestellten Grunderwerbsgrenzen zu planen. Ein Abweichen davon ist in keinem Fall möglich.

— Im Bereich der Bauwerke ist jeweils ein Konzept für die Führung der KSR-Trassen zu erstellen und zu planen. Dazu sind Abstimmungen mit den Planern der Ingenieurbauwerke zu führen. Notwendige Zuarbeiten sind zu erstellen und zu übergeben.

— Es sind verkehrstechnische Einrichtungen im Planungsabschnitt zu errichten (parallele Planung). Die Schnittstellen zu dem entspr. Planer sind regelmäßig abzustimmen und zu koordinieren.

— Abschnitt B: Lageplan L_08: Legt man den Leitungsplan (Unterlage 15.2) L8_Leitungen darüber, ist zu erkennen, dass bei ca. km 371,120 ein Schacht im Standstreifen erforderlich wäre. Dies ist anzupassen. Die parallel verlaufende KSR-Trasse ist durchgängig nicht unter der BAB-Fahrbahn zu führen. Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses.

Die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind auszuwerten und in die Planung einzuarbeiten. Diese sind u. a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Abschnitt A:

— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C IX, 3: Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur hat vorsorglich auf notwendige fernmeldetechnische Maßnahmen (Umlegung/Neuverlegung des Streckenfernmeldekabels, Neuverlegung von LWL, Einbau mehrerer Leerrohre sowie von Zählschleifen, Glättemeldeanlagen und Webcams) hingewiesen, die ihm Rahmen des Straßenbauvorhabens vorzunehmen sind. Im Hinblick auf die fernmeldetechnischen Angelegenheiten hat die Straßenbaubehörde rechtzeitig im Rahmen der Bauausführungsplanung mit der zuständigen Fernmeldegruppe Wattenheim Kontakt aufzunehmen. Im Bereich des Autobahnkreuzes Mutterstadt wurde in den Jahren 2008/2009 der Verbindungsast von der A 61 zur A 65 in Fahrtrichtung Neustadt a.d.W. umgebaut. Insofern sind bei der Bauausführungsplanung die Bestandsdaten zu überprüfen und ggfs. anzupassen.

Abschnitt B:

— Planfeststellungsbeschluss Kapitel C VII, 5: Der Landesbetrieb Mobilität Autobahnamt Montabaur ist bei der Erstellung der Bauausführungsplanung, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung von fernmeldetechnischen Anlagen, erneut zu beteiligen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeption Projektabwicklung / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 240-593760
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Fernmeldekabel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2021