Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Douaumont-Kaserne, Erneuerung MS-/NS-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20 D 0311
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bundesbauabteilung-hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Douaumont-Kaserne, Erneuerung MS-/NS-Anlagen
Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in 3 Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von 2 Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafo-Station versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Erneuerung MS-/NS-Anlagen für den Bereich „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude A, B und C der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 2-3. Es ist beabsichtigt, bei Fortsetzung der Maßnahme die Leistungsphasen 5-9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lilienthal
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 28865
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen sind die §§ 160 ff. GWB zu beachten. Insbesondere leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 Abs. 1 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
Nach § 161 Abs. 2 GWB muss die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittelenthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland