2132/Z13-„Konzeption, Begleitung, Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks im BMVI“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2132/Z13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2132/Z13-„Konzeption, Begleitung, Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks im BMVI“
Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn einschließlich der Befragung sowie des Auswertungsprozesses.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Gegenstand des Auftrages ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Einführung eines Führungskräftefeedbacks.
Folgende Arbeitspakete sind dabei vorgesehen:
Arbeitspaket 1: Gesamtkonzept für ein Führungskräftefeedback erstellen
Der AN hat in enger Zusammenarbeit mit dem AG ein auf das BMVI optimal zugeschnittenes Gesamtkonzept für die theoretischen Grundlagen und die praktische Durchführung eines Führungskräftefeedbacks zu erarbeiten.
Arbeitspaket 2: Beratung und Unterstützung bei Kommunikation und Akzeptanzmanagement vorgelagert und begleitend zum Gesamtkonzept des AP 1 ist vom AN eine umfassende Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
Arbeitspaket 3: Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks an den BMVI-Standorten Berlin und Bonn, anschließend Überprüfung der Methodik und der Akzeptanz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AN hat in enger Abstimmung mit dem AG das Führungskräftefeedback im BMVI praktisch durchzuführen, die Ergebnisse auszuwerten und diese mit den jeweils Betroffenen zu erörtern. Nach Abschluss des ersten turnusmäßigen Führungskräftefeedbacks ist das gewählte Vorgehen insgesamt im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Beschäftigten zu überprüfen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
(1) Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.6 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu beauftragen.
a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern,
b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht,
c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG, die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen. Maßgeblich hierfür wird das Ergebnis einer hausinternen Evaluierung der durch den AN erbrachten Leistungen sein. Zudem soll mit dieser Regelung sichergestellt werden, dass den sich infolge der im September 2021 stattfindenden Bundestagswahl ggf. ändernden Rahmenbedingungen (z. B. Änderung der Ressortstruktur, Führungsleitbild) angemessen Rechnung getragen werden kann.
(2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages,
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind,
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt,
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Absatz (4) dieses Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2132/Z13-„Konzeption, Begleitung, Durchführung und Auswertung des Führungskräftefeedbacks im BMVI“
Ort: berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des §160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 Abs. 3 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z. B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.