Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: N13036-3019400-001-730-01 // B18024-30194000-001-730-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Charlottenburger Chaussee 67-75
13597 Berlin
Neubau von schlüsselfertigen Schulgebäuden in Modulbauweise
Beschreibung des Auftrags- und Beschaffungsvorhabens:
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1. OG-3. OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5 500,00 m2 und einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m2 zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
— aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
— allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
— Berliner Bauordnung,
— Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
— Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen,
— die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt,
— Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1. OG-3. OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5 500,00 m2 jedoch ohne Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A.
Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie:
— Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG),
— Lager WuG,
— Waffenkammer,
— Waffenreinigungsraum,
— Waffenschließfachraum vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie ein Ruheraum erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Charlottenburger Chaussee 65,67 – Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1. OG-3. OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5 500,00 m2 und einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m2 zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
— aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
— allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
— Berliner Bauordnung,
— Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
— Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen,
— die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt,
— Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: 4 Geschosse ca. 5.500,00 m2 jedoch ohne Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A. Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie:
— Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG),
— Lager WuG,
— Waffenkammer,
— Waffenreinigungsraum,
— Waffenschließfachraum vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie ein Ruheraum erforderlich.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Die Steigerung in den anrechenbaren Kosten beruht auf der nun erreichten Planungstiefe bzgl. des Hauses B und den nachfolgenden zusätzlichen Leistungen (u. a. Planung Kellergeschoss), die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptauftrag stehen.
Eine erneute Ausschreibung der zusätzlichen Leistungen sind technisch nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen (u. a. Planung des Kellergeschosses) sind mit der Planung des Gebäudes eng verzahnt. Eine getrennte Vergabe der Planung und Umsetzung würde enorme Schnittstellenprobleme mit sich bringen, das betrifft insbesondere die Planungsleistungen, Vorbereitung der Vergabe u. Objektüberwachung für Hochbau, Brandschutz, Bauphysik u. Haustechnik. Diese Leistungen sind immer ganzheitlich für das Gebäude zu betrachten. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine getrennte Vergabe nicht sinnvoll, da hier erhebliche Zusatzkosten bei getrennten Honorierung entstehen würden.