Komponenten von Pulse Secure mit Service-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2019-226-13-IT5
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Komponenten von Pulse Secure mit Service-Leistungen
Komponenten von Pulse Secure mit Service-Leistungen
Für den Betrieb des VPN- und Webzugang erneuert der Deutsche Bundestag die Systeme des Herstellers Pulse Secure und zugehörige Service-Leistungen. Zum Umfang der Leistung gehören die Lieferung von spezifizierter Hardware, Softwarelizenzen des Herstellers und Gewährleistung des Hardware- und Software-Supports durch den Hersteller Pulse Secure sowie eigene Systemserviceleistungen des Auftragnehmers. Integraler Bestandteil ist die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komponenten von Pulse Secure mit Service-Leistungen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
1. Nachtrag zum Vertrag „Komponenten von Pulse Secure mit Service-Leistungen“ (ZR5-1133-2019-226-13-IT5): Erweiterung um ein drittes VPN-Cluster inklusive Support
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Erweiterung des Vertrages um ein drittes VPN-Cluster inklusive Support
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der in dessen Folge verstärkten Nutzung der Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice ist der Bedarf kontinuierlich gestiegen, sodass der Vertrag um einen dritten VPN-Cluster inklusive Support erweitert wurde.