Verkehrslösung Schöneweide / Gleisbau Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0259-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178ea448b8b-5c74b26175bef8c3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrslösung Schöneweide / Gleisbau

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0259-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gleis- und Straßenbauarbeiten

Neubau eines Regenrückhaltebeckens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

12487 Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gleisbau:

Die Gleisbaumaßnahme betriff die grundhafte Erneuerung und teilweise Verlegung der Gleise auf einer Länge von ca. 1 600 m.

Der Gleisneubau erfolgt in der Oberbauart NBS (Neues Berliner Straßenbahngleis) mit Beton- oder bituminösem Deckenschluss, Rasengleis ist auf einem kurzen Abschnitt im Sterndamm vorgesehen.

Die Anschlussbereiche zur Fahrbahn ausschließlich Sterndamm sind abzufräsen und höhenmäßig anzupassen.

Der grundhafte Ausbau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege im Sterndamm ist erforderlich und erfolgt nach RStO12, die Belastungsklasse der Fahrbahn beträgt BKl 32.

Die Meßebene im Gleis befindet sich 14 mm unter SO und das Sollmaß beträgt 1433 mm

Wesentliche Abbrucharbeiten:

— 150 m Querschwellengleis,

— 640 m bituminös untergossenes Rahmengleis mit Asphaltdeckenschluß auf Ausgleichsbitumen und Packlage,

— 320 m NBS-Gleis,

— 1 St. Zweifacher Abzweig,

— 4 St. Einfache Weichen,

— 2 800 m2 Gehwege und Haltestellen aus Mosaikpflaster, Gehwegplatten oder Betonsteinpflaster,

— 1 900 m2 Straßenkonstruktion aus Asphalt und Beton.

Wesentliche Neubauarbeiten:

— 1 600 m NBS-Gleis (Einfachgleis), davon 60 m Rasengleis (Einfachgleis),

— 30 m NBS-Gleis als Zwillingsgleis,

— 1 St. Einfacher Abzweig,

— 6 St. Einfache Weichen,

— 1 St. Einfache Kreuzung,

— 1 St. vorgezogene Zungenvorrichtung,

— 3 590 m2 bituminöser Deckenschluss im Gleisbereich,

— 1 200 m2 Betondeckenschluss im Gleisbereich,

— 1 180 m2 Bituminöse Fahrbahn,

— 2 770 m2 Betonfahrbahn,

— 8 St. Haltestellen, teilweise mit Busnutzung,

— 5 600 m2 Gehwegflächen.

Neubau Regenrückhaltebecken

Wesentliche Ausbauarbeiten für das Regenrückhaltebecken und das Pumpwerk:

— 12 m3 Asphalt,

— 27 m3 Beton,

— 375 m3 Boden (Auffüllung),

— 1105 m3 Boden,

Wesentliche Neubauarbeiten für das Regenrückhaltebecken und das Pumpwerk:

— 136 m3 Herstellen einer bewehrten Unterwasserbetonsohle, C35/45,

— 350 m3 Herstellen von einem Betonkorpus, C35/45,

— 14 St. Einbringung von Zugpfähle zur Sicherung der Betonsohle, L = 16 m,

— 14 St. Einbringung von Verankerungen für die LARSSEN-Wände, L = 16 m,

— 64 m Anbringung Gurt HEM 240 an LARSSEN-Wände,

— 64 m Einbringung von LARSSEN-Wände 603, T = 10 m,

— 1 St. Einbringung eines Absenkschachtes für das Pumpwerk, DN 3000.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 22
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.

Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.

Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung – Befähigung zur Berufsausübung Einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind erforderlich:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,

4. Erklärung zum KRG,

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Erklärung zu Umsätzen

— Gesamtumsatz des Unternehmens in den Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

Der auf Leistungen entfällt, die mit den Vorliegenden Leistungen vergleichbar sind auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt Eigenerklärung inkl. Fachkundenachweis erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über Vergleichbare Leistungen gemäß Formablatt Eigenerklärung Fachkundenachweis

— Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen und Haltestellenbau inkl. Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen) im innerstädtischen Raum hervorgeht, nachzuweisen.

— Es sind mindestens 2 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ961 hervorgeht, nachzuweisen,

— Es ist mindestens 1 Referenzobjekt, aus der die Erfahrung für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 hervorgeht, nachzuweisen,

— Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der SL- Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020 mindestens Klasse 3 oder gleichwertig.

Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.

— Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG Entsprechend der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung von Schlussschweißungen und zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser gleise und Weichen oder gleichwertig.

Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.

— Das Unternehmen muss über 1 Bauleiter mit folgenden Referenzen verfügen:

Gleisbau

Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleisbau und Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut haben.

— Das Unternehmen muss über 1 Bauleiter mit folgenden Referenzen verfügen:

Regenrückhaltebecken

Der Bauleiter muss mindestens 3 Bauvorhaben im bereich Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ 961- Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 oder gleichwertig betreut haben

— Nachweis zur Eignung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 – Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 oder gleichwertig

— Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 824 und VDV 809 durchgeführt werden oder gleichwertig,

— Für die Ausführung der Leistungen muss der Einsatz von mindestens 2 Gleisbaukolonnen sowie 1 Kolonne für das Regenrückhaltebecken und Tiefbau gleichzeitig gewährleistet werden können.

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

— durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

3. Technische Ausstattung des Bewerbers

Keine

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt Eigenerklärung inkl. Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch vVorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.

Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen und Haltestellenbau inkl. Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen) im innerstädtischen Raum Hervorgeht, nachzuweisen.

— Es sind mindestens 2 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ961 hervorgeht, nachzuweisen,

— Es ist mindestens 1 Referenzobjekt, aus der die Erfahrung für die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 hervorgeht, nachzuweisen,

— Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der SL- Hannover entsprechend der DB AG Rili 826.1020 mindestens Klasse 3 oder Gleichwertig.

Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.

— Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG Entsprechend der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung von Schlussschweißungen und zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser gleise und Weichen oder gleichwertig.

Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen.

— Das Unternehmen muss über 1 Bauleiter mit folgenden Referenzen verfügen:

Gleisbau

Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleisbau und Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut haben.

— Das Unternehmen muss über 1 Bauleiter mit folgenden Referenzen verfügen:

Regenrückhaltebecken

Der Bauleiter muss mindestens 3 Bauvorhaben im bereich Herstellung eines Regenrückhaltebeckens nach RAL-GZ 961- Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 oder gleichwertig betreut haben

— Nachweis zur Eignung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 – Beurteilungsgruppe Gütezeichen AK1 oder gleichwertig

— Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 824 und VDV 809 durchgeführt werden oder gleichwertig,

— Für die Ausführung der Leistungen muss der Einsatz von mindestens 2 Gleisbaukolonnen sowie 1 Kolonne für das Regenrückhaltebecken und Tiefbau gleichzeitig gewährleistet werden können.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB.

Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG.

Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber Eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.

5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:

1. Eigenerklärung zur Eignung inkl. Fachkundenachweis,

2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft,

3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU,

4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsgfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.

Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung Angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. – Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0259-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.8.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) Eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1).

5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die Gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die Erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

8. Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese Verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten Verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der Vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert Wiedergegeben wird.

11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der Gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.

Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2021