EK20-18 Neubau Busbetriebshof Schenefeld inkl. Ladeinfrastrukturtragwerk, Grundstück F Los 6
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40 / 72594-0
Fax: +49 40 / 72594-603
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
EK20-18 Neubau Busbetriebshof Schenefeld inkl. Ladeinfrastrukturtragwerk, Grundstück F Los 6
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Über den beiden Aufstellflächen entsteht ein 4,60 m hohes Flächentragwerk zur konstruktiven Abhängung der E-Ladeanschlüsse.
Das Ladeinfrastrukurtragwerk ist als eine Stahlkonstruktion in Fachwerkbindern mit Hauptbindern in West-Ost-Richtung und Nebenbindern in Nord-Süd-Richtung geplant.
Osterbrooksweg
22869 Schenefeld
Das Ladeinfrastrukurtragwerk ist als eine Stahlkonstruktion in Fachwerkbindern mit Hauptbindern in West-Ost-Richtung und Nebenbindern in Nord-Süd-Richtung geplant. Die Hauptbinder sind auf der einen Seite an dem Infrastrukturgebäude (Stahlbetongebäude) mit einer Gabellagerung aus Stahlbeton befestigt und auf der anderen Seite im Grünstreifen mit einer Stütze als Fachwerk.
An jedem Hauptbinder, sowie parallel am Infrastrukturgebäude sind Wartungsgänge für Montagezwecke vorhanden. Diese dienen zum einen der Verlegung der Kabel von dem Schaltschrank im Gebäude zu den einzelnen Ladestationen auf der Kabelebene und zum anderen als darüber liegende Wartungsgangebene. Sowohl die Kabelebene, als auch der Wartungsgang sind als Gitterroste ausgeführt. Der Wartungsgang ist mit einer Absturzsicherung in Form eines Geländers ausgestattet.
Die Ladestationen werden mit einer Stahlunterkonstruktion an den Nebenbindern befestigt. Die Kabel werden von dem Infrastrukturgebäude über die Kabeltrassen unter den Wartungsgängen an den Hauptbindern, über den Nebenbindern aus einer parallelen Kabeltrasse an den Nebenbindern, zu den Ladestationen gelegt. Von dort werden diese über die zu vor genannte Kabeltrasse zu dem Ort des Herabhängens (Achse des Busses) geführt.
Somit muss eine durchgehende Kabeltrasse vom Gebäude zu den Ladestationen zur Verfügung stehen.
Alle Nebenbinder haben die identische Ausstattung, mit der Ausnahme des Binders in der Achse 9 (nötig für die Testspur Reihe Nr. 8). Hier soll von der Ladestation eine Verschiebung des Ladekabels parallel zum Nebenbinder möglich sein und ein Abroller das Labekabel in der Höhe veränderbar machen.
Am Ende jedes Hauptträgers soll eine klappbare Leiter vom Gitterrost den Monteuren als Fluchtweg, im Falle eines Feuers, zur Verfügung stehen, die auf die Umfahrungsspur der Busse führt.
Das gesamte Tragwerk soll verzinkt und grün beschichtet, sowie die Gitterroste/Laufroste und Abdeckungen verzinkt, ausgeführt werden.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unterfolgendem Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbau Betriebshof Schenefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift benennen (einzureichen als Anlage A.3) und wird in diesem Fall sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorlegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E.).
E.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Angebot mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dann zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.5) für diesen Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
F.) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E58413751) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
G.) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z.B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
H.) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.9) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.