Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, Oberbau/KIB Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52064
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, Oberbau/KIB
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, Oberbau/KIB.
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen
Braunschweig, Weddeler Schleife
BÜB KIB, konstruktive Maßnahmen.
Option 1 – Restleistungen
Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300
Braunschweig, Weddeler Schleife
Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.
Option 1 – Restleistungen
Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360
Braunschweig, Weddeler Schleife
Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.
Option 1 – Restleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Zudem müssen die Nachweise aus der Anlage „02_21-52064 Mindestanforderungen“ zwingend für die einzelnen Lose vorgelegt werden:
Los 1: BÜB Konstruktive Maßnahmen der Weddeler Schleife
a) Nachweise der Qualifikation (Büro):
— Zertifikat Schweißfachingenieur,
— Zertifikat „Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung,
— Zertifikat Erweiterte Betonqualifikationen (E-Schein).
b) Referenzen des Bauüberwacher Bahn:
Aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Zeitraum der Mitarbeit im Projekt:
Bauüberwachung von 2 Spannbetonbrücken und mind. 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit
Los 2 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.):
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Los 3 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.:
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Zudem müssen die Nachweise aus der Anlage „02_21-52064 Mindestanforderungen“ zwingend für die einzelnen Lose vorgelegt werden:
Los 1: BÜB Konstruktive Maßnahmen der Weddeler Schleife.
a) Nachweise der Qualifikation (Büro):
— Zertifikat Schweißfachingenieur,
— Zertifikat „Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung,
— Zertifikat Erweiterte Betonqualifikationen (E-Schein).
b) Referenzen des Bauüberwacher Bahn:
Aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Zeitraum der Mitarbeit im Projekt: Bauüberwachung von 2 Spannbetonbrücken und mind. 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit
Los 2 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.):
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Los 3 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.:
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3)
Zudem müssen die Nachweise aus der Anlage „02_21-52064 Mindestanforderungen“ zwingend für die einzelnen Lose vorgelegt werden:
Los 1: BÜB Konstruktive Maßnahmen der Weddeler Schleife
a) Nachweise der Qualifikation (Büro):
— Zertifikat Schweißfachingenieur,
— Zertifikat „Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung,
— Zertifikat Erweiterte Betonqualifikationen (E-Schein).
b) Referenzen des Bauüberwacher Bahn:
Aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Zeitraum der Mitarbeit im Projekt:
Bauüberwachung von 2 Spannbetonbrücken und mind. 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit
Los 2 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.):
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Los 3 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.:
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zudem müssen die Nachweise aus der Anlage "02_21-52064 Mindestanforderungen" zwingend für die einzelnen Lose vorgelegt werden:
Los 1: BÜB Konstruktive Maßnahmen der Weddeler Schleife
a) Nachweise der Qualifikation (Büro):
— Zertifikat Schweißfachingenieur,
— Zertifikat „Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung,
— Zertifikat Erweiterte Betonqualifikationen (E-Schein).
b) Referenzen des Bauüberwacher Bahn:
Aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Zeitraum der Mitarbeit im Projekt: Bauüberwachung von 2 Spannbetonbrücken und mind. 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit
Los 2 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.):
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Los 3 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.:
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
— keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau.
Nachweise für:
— Bahnerder,
— Schaltantragsteller.
Zudem müssen die Nachweise aus der Anlage „02_21-52064 Mindestanforderungen“ zwingend für die einzelnen Lose vorgelegt werden:
Los 1: BÜB Konstruktive Maßnahmen der Weddeler Schleife
a) Nachweise der Qualifikation (Büro):
— Zertifikat Schweißfachingenieur,
— Zertifikat „Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung,
— Zertifikat Erweiterte Betonqualifikationen (E-Schein).
b) Referenzen des Bauüberwacher Bahn:
Aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Zeitraum der Mitarbeit im Projekt: Bauüberwachung von 2 Spannbetonbrücken und mind. 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit
Los 2 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 3,342-km 12,300.):
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Los 3 – BÜB KIB Gleisbau, Tiefbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Lärmschutzwände und Durchlässe im Bereich km 12,300-km 22,360.:
Referenzen des leitenden Bauüberwacher aus den letzten 8 Jahren unter Angabe von Projekt, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) des Referenzgebers, Baukosten:
Leitende Funktion (Vertreter leitender BÜW/Leitender BÜW/Teilprojektleitung) in 2 Maßnahmen der Streckenerweiterung mit Baukosten > 10 Mio.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.